Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH & Co. Vertriebskommanditgesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Südfeld 26, 59174 Kamen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRA 2671
EUID
DER2404.HRA2671
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 8/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dorothee Madsen
Adresse
Lübkestraße 3, 44141 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.01.2024 , 10:03 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 08:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.06.2024
Berichtstermin
22.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH & Co. Vertriebskommanditgesellschaft ist am 01.05.2024 um 08:53 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage ist der am 26.01.2024 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 29.01.2024 angeordnet worden. Zur vorläufigen sowie zur endgültigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dorothee Madsen bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.06.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.07.2024. Am 27.05.2024 ist der Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 8/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 2671 eingetragenen Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH & Co. Vertriebskommanditgesellschaft, Südfeld 26, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die pe…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 8/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 2671 eingetragenen Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH & Co. Vertriebskommanditgesellschaft, Südfeld 26, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4584 eingetragene Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH, Südfeld 26, 59174 Kamen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Götz Georg Neumann, Südfeld 26, 59174 Kamen,
- Rechtsanwälte Klepper und Partner, Grünstr. 16, 58095 Hagen,
Verfahrensbevollmächtigte -
ist am 29.01.2024, um 10:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Lübkestraße 3, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
253 IN 8/24
Amtsgericht Dortmund, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 8/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 2671 eingetragenen Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH & Co. Vertriebskommanditgesellschaft, Südfeld 26, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 8/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 2671 eingetragenen Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH & Co. Vertriebskommanditgesellschaft, Südfeld 26, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4584 eingetragene Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH, Südfeld 26, 59174 Kamen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Götz Georg Neumann, Südfeld 26, 59174 Kamen,
- Rechtsanwälte Klepper und Partner, Grünstr. 16, 58095 Hagen,
Verfahrensbevollmächtigte -
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 08:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Lübkestraße 3, 44141 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.07.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 24.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Dortmund, 01.05.2024
Amtsgericht
253 IN 8/24
Amtsgericht Dortmund, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 8/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 2671 eingetragenen Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH & Co. Vertriebskommanditgesellschaft, Südfeld 26, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die persönlich h…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 8/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 2671 eingetragenen Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH & Co. Vertriebskommanditgesellschaft, Südfeld 26, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4584 eingetragene Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH, Südfeld 26, 59174 Kamen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Götz Georg Neumann, Südfeld 26, 59174 Kamen,
ist am 27.05.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
253 IN 8/24
Amtsgericht Dortmund, 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 8/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 2671 eingetragenen Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH & Co. Vertriebskommanditgesellschaft, Südfeld 26, 59174 Kamem, gesetzlich vertreten durch die persönlich h…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 8/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 2671 eingetragenen Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH & Co. Vertriebskommanditgesellschaft, Südfeld 26, 59174 Kamem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4584 eingetragene Fausto Geschenkartikel und Wohnaccessoires GmbH, Südfeld 26, 59174 Kamen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Götz Georg Neumann, In der Bredde 69, 59174 Kamen,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.05.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 eingesehen werden.
253 IN 8/24
Amtsgericht Dortmund, 22.05.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.