Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GHC Service OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Bahnhof 2, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRA 5954
EUID
DEM1202.HRA5954
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 77/19 W
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/959110-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Schlussverteilung
19.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHC Service OHG, Am Bahnhof 2, 61352 Bad Homburg, ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der entsprechende Prüfungstermin findet am 08.07.2024 statt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Schlusstermin für das Verfahren ist auf den 19.05.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHC Service OHG ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 79.667,79 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.441.201,53 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHC Service OHG ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 79.667,79 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.441.201,53 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche sind festgesetzt worden. Der Stichtag für die Schlussverteilung ist der 19.05.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 77/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHC Service OHG, Am Bahnhof 2, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5954), vertr. d.: Mario-Sebastian Fertig, als GF der GHC Service OHG, Kleine Mühlgasse 3c, 63679 Schotten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der…
61 IN 77/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHC Service OHG, Am Bahnhof 2, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5954), vertr. d.: Mario-Sebastian Fertig, als GF der GHC Service OHG, Kleine Mühlgasse 3c, 63679 Schotten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 77/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHC Service OHG, Am Bahnhof 2, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5954), vertr. d.: Mario-Sebastian Fertig, als GF der GHC Service OHG, Kleine Mühlgasse 3c, 63679 Schotten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverte…
61 IN 77/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHC Service OHG, Am Bahnhof 2, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5954), vertr. d.: Mario-Sebastian Fertig, als GF der GHC Service OHG, Kleine Mühlgasse 3c, 63679 Schotten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 19.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 77/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHC Service OHG, Am Bahnhof 2, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5954), vertr. d.: Mario-Sebastian Fertig, als GF der GHC Service OHG, Kleine Mühlgasse 3c, 63679 Schotten, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilun…
61 IN 77/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHC Service OHG, Am Bahnhof 2, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5954), vertr. d.: Mario-Sebastian Fertig, als GF der GHC Service OHG, Kleine Mühlgasse 3c, 63679 Schotten, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, E-Mail: mail@hgw.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 79.667,79 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.441.201,53 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 77/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHC Service OHG, Am Bahnhof 2, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5954), vertr. d.: Mario-Sebastian Fertig, als GF der GHC Service OHG, Kleine Mühlgasse 3c, 63679 Schotten, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwa…
61 IN 77/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHC Service OHG, Am Bahnhof 2, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5954), vertr. d.: Mario-Sebastian Fertig, als GF der GHC Service OHG, Kleine Mühlgasse 3c, 63679 Schotten, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 215.282,91 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter macht folgende Zuschläge geltend: 15 % für die große Zahl der Arbeitsverhältnisse sowie die intensive Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion, 20 % für die Fortführung des Geschäftsbetriebes und 15 % für Sanierungsbemühungen. Hinsichtlich der weiteren Begründung wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.12.2024 vollumfänglich Bezug genommen. Der Erhöhung der Regelvergütung war - auch im Hinblick darauf, dass der Insolvenzverwalter von der weiteren Geltendmachung von Erhöhungen für die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen und für die Verfahrensdauer von mehr als fünf Jahren, für Forderungsanmeldungen mit besonderen Problemstellungen und die Anzahl der Buchungen auf dem Hinterlegungskonto abgesehen hat - zu entsprechen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von xxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 129 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung xxx EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 29.01.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.