Betrieb einer Gastronomie als Verkauf von Speisen und Getränken
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giannis Gastro GmbH ist der Insolvenzverwalter Sebastian Ludolfs bestellt. Der verfügbare Massebestand beträgt 17.468,59 Euro zuzüglich weiterer Einnahmen abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während die Insolvenzforderungen in Höhe von 428.788,14 Euro zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Für das Verfahren ist das schriftliche Verfahren angeordnet und die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Schlusstermin findet am 20.0_8.2026 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 39/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giannis Gastro GmbH, Gastronomie, Kirchstraße 2, 29549 Bad Bevensen (AG Lüneburg, HRB 207313), vertr. d.: Stephanie Giannis, Ilmenaustr. 28, 29585 Jelmstorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO)…
7 IN 39/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giannis Gastro GmbH, Gastronomie, Kirchstraße 2, 29549 Bad Bevensen (AG Lüneburg, HRB 207313), vertr. d.: Stephanie Giannis, Ilmenaustr. 28, 29585 Jelmstorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf den 20.08.2026.
Der Termin dient der
a) Ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ggf. ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 39/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giannis Gastro GmbH, Gastronomie, Kirchstraße 2, 29549 Bad Bevensen (AG Lüneburg, HRB 207313), vertr. d.: Stephanie Giannis, Ilmenaustr. 28, 29585 Jelmstorf, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Lu…
7 IN 39/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giannis Gastro GmbH, Gastronomie, Kirchstraße 2, 29549 Bad Bevensen (AG Lüneburg, HRB 207313), vertr. d.: Stephanie Giannis, Ilmenaustr. 28, 29585 Jelmstorf, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Uelzen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 39/21:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giannis Gastro GmbH, Kirchstraße 2, 29549 Bad Bevensen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Sebas…
7 IN 39/21:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giannis Gastro GmbH, Kirchstraße 2, 29549 Bad Bevensen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Sebastian Ludolfs, Herzogenplatz 5, 29525 Uelzen, Tel.: 0581 907766 0, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de, hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 17.468,59 Euro zuzüglich weiterer Einnahmen, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 428.788,14 Euro zu berücksichtigen.
Amtsgericht Uelzen, 27.05.2026
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