Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JP Harder Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kettweg 24, 29462 Wustrow
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 209012
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2507.HRB209012
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 33/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.05.2026 , 11:07 Uhr
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
04.09.2026
Festsetzung Vergütung und Auslagen
22.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Hoch- und Tiefbau und Bauträgertätigkeit.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Nebenbranche
Immobilien
Geschäftstätigkeit
Hoch- und Tiefbau sowie Bauträgertätigkeit
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der JP Harder Bau GmbH ist am 21.05.2026 um 11:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Über das Vermögen der JP Harder Bau GmbH wurde am 21.05.2026 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedurften der Zustimmung des Verwalters. Am 04.09.2026 ist der Beschlu…
Über das Vermögen der JP Harder Bau GmbH wurde am 21.05.2026 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedurften der Zustimmung des Verwalters. Am 04.09.2026 ist der Beschluss über die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JP Harder Bau GmbH ist im Antragsverfahren verblieben. Am 21.05.2026 hat das Amtsgericht Uelzen die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen der Sch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JP Harder Bau GmbH ist im Antragsverfahren verblieben. Am 21.05.2026 hat das Amtsgericht Uelzen die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Am 04.09.2026 wurde der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Im Anschluss daran hat das Gericht am 22.09.2026 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 33/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JP Harder Bau GmbH, Erbringung von Bauleistungen und im Bereich des Hochbaus, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland) (AG Lüneburg, HRB 209012), vertr. d.: Jan-Patrick Harder, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland), (Geschäftsführer), ist am 21.05.2026 um 1…
7 IN 33/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JP Harder Bau GmbH, Erbringung von Bauleistungen und im Bereich des Hochbaus, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland) (AG Lüneburg, HRB 209012), vertr. d.: Jan-Patrick Harder, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland), (Geschäftsführer), ist am 21.05.2026 um 11:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 21.05.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 33/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JP Harder Bau GmbH, Erbringung von Bauleistungen und im Bereich des Hochbaus, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland) (AG Lüneburg, HRB 209012), vertr. d.: Jan-Patrick Harder, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland), (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vo…
7 IN 33/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JP Harder Bau GmbH, Erbringung von Bauleistungen und im Bereich des Hochbaus, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland) (AG Lüneburg, HRB 209012), vertr. d.: Jan-Patrick Harder, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland), (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 21.05.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 04.09.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Uelzen, 04.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 33/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JP Harder Bau GmbH, Erbringung von Bauleistungen und im Bereich des Hochbaus, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland) (AG Lüneburg, HRB 209012), vertr. d.: Jan-Patrick Harder, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Aus…
7 IN 33/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JP Harder Bau GmbH, Erbringung von Bauleistungen und im Bereich des Hochbaus, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland) (AG Lüneburg, HRB 209012), vertr. d.: Jan-Patrick Harder, Kettweg 24, 29462 Wustrow (Wendland), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragstellerin festgesetzt.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR zu erhöhen, da 11 Gläubigern nach den Unterlagen der Antragstellerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 22.09.2026
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