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Der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export vor Schuhen, Bekleidung, Lederwaren und Sportartikeln aller Art.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesler GmbH, Wessenbergstraße 5, 78462 Konstanz, ist die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angeordnet worden, nachdem die Insolvenzverwalterin dies am 20.03.2024 angezeigt hat. Im Rahmen des Verfahrens (Aktenzeichen 414/21) erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten können bis zum 19.12.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht einlegen. Ein wirksamer Widerspruch muss formformgerecht durch ein unterschriebenes Schreiben oder elektronisch über das eJustice-Portal erfolgen.
Originalbekanntmachung
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