Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 21769
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Insolvenzprofil
Giesserei Schmidt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neue Industriestr. 4, 27472 Cuxhaven
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 21769
EUID
DER1102.HRB21769
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 4/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2026 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.05.2026
Berichtstermin
04.06.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
04.06.2026 , 09:00 Uhr
Insolvenzplanabstimmung
04.06.2026 , 10:00 Uhr
Aufhebung
01.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Herstellung, Vertrieb von und Handel mit Gussteilen und Modellen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH in Cuxhaven ist am 01.04.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Rechtsanwalt Jan M. Antholz ist als Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.05.2026 anzumelden. Am 04.06.2026 findet eine Gläubigerversammlung statt, die als Berichts- und Prüfungstermin dient und über die Bestätigung des Sachwalters sowie weitere Verfahrensfragen entscheidet. An denselben Tag ist ein weiterer Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan anberaumt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH ist am 01.04.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Jan M. Antholz als Sachwalter bestellt ist. Forderungen sind bis zum 07.05.2026 anzumelden. Am 04.06.2026 findet eine Gläubigerversammlung sow…
Über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH ist am 01.04.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Jan M. Antholz als Sachwalter bestellt ist. Forderungen sind bis zum 07.05.2026 anzumelden. Am 04.06.2026 findet eine Gläubigerversammlung sowie die Erörterung und Abstimmung über einen von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan statt. Das Verfahren wird zunächst mündlich durchgeführt, die Anordnung des mündlichen Verfahrens ist jedoch mit Beschluss vom 02.07.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH ist am 01.04.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird die Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Jan M. Antholz als Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.05.2026 anzumelden. Am 04.06.2026 fand eine Gläubig…
Über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH ist am 01.04.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird die Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Jan M. Antholz als Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.05.2026 anzumelden. Am 04.06.2026 fand eine Gläubigerversammlung statt, die zugleich der Prüfung der angemeldeten Forderungen und der Abstimmung über einen von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan diente. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Die Vergütung und Auslagen sowohl des vorläufigen Sachwalters als auch des endgültigen Sachwalters wurden festgesetzt. Der Liquidationswert der Masse wurde auf 1.418.595,42 EUR geschätzt, während die festgestellten Insolvenzforderungen bei 778.958,21 EUR lagen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH ist am 01.04.2026 eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Jan M. Antholz als Sachwalter bestellt ist. Forderungen sind bis zum 07.05.2026 anzumelden. Am 04.06.2026 finden der Berichts- und Prüfungstermin sowie die Abstim…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH ist am 01.04.2026 eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Jan M. Antholz als Sachwalter bestellt ist. Forderungen sind bis zum 07.05.2026 anzumelden. Am 04.06.2026 finden der Berichts- und Prüfungstermin sowie die Abstimmung über einen Insolvenzplan statt. Der Plan wird bestätigt, woraufhin das Verfahren am 01.09.2026 aufgehoben wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 4/26 : Berichtigte Veröffentlichung: Über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), ist am 01.04.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Ja…
12 IN 4/26 : Berichtigte Veröffentlichung: Über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), ist am 01.04.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Jan M. Antholz, Reinekestr. 29 a, 27472 Cuxhaven, Tel.: 04721/6658-31, Fax: 04721/6658-43.
Es wird die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.05.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 04.06.2026, 09:00 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 02.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 4/26 : Über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), ist am 01.04.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Jan M. Antholz, Reinekestr. 29 a…
12 IN 4/26 : Über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), ist am 01.04.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Jan M. Antholz, Reinekestr. 29 a, 27472 Cuxhaven, Tel.: 04721/6658-31, Fax: 04721/6658-43.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.05.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 04.06.2026, 09:00 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 01.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diese…
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 04.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Cuxhaven, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldne…
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Jan M. Antholz festgesetzt worden. Gemäß § 64…
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Jan M. Antholz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.06.2026 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Da keine Schlussrechnung vorliegt, ist die Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 InsVV zu schätzen. Hierfür ist Wert der Vermögensgegenstände maßgebend, auf die sich die Verwaltungs- und Sicherungstätigkeit erstreckt hat. Der Fortführungswert nach dem Verzeichnis gem. § 151 InsO beträgt: 2.369.111,14 EUR und der Liquidationswert 1.418.595,42 EUR. Dieser Schätzwert wird jedoch durch die Summe der Forderungen aller zu befriedigenden Insolvenz- und Massegläubiger begrenzt (BGH NZI 2023, 779). Insolvenzforderungen wurden in Höhe von 778.958,21 EUR festgestellt. Zuzüglich der Masseverbindlichkeiten (Gerichtskosten und Vergütung des vorläufigen Sachwalters) ergibt sich eine Berechnungsgrundlage von aufgerundet 800.000,00 EUR.
I.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung für den Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Hiervon erhält der Sachwalter in der Regel 60 % als Vergütung, somit EUR.
II.
1. Es wurde ein Zuschlag von 10% auf die Regelvergütung des Sachwalters gewährt, da abweichend vom Regelfall der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin mit 56 Mitarbeitern fortgeführt wurde. Es waren Zustimmungen zu Personalmaßnahmen zu erteilen, insbesondere zu dem Sozialplan mit einer Transfergesellschaft. Die Betriebsfortführung war zu begleiten und es bedurfte der Einbindung und Abstimmung mit den Gläubigern.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Jan M. Antholz festgesetzt worden. Ge…
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Jan M. Antholz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter ist der festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu gewähren.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.06.2026 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.214.038,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß § 12 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Sachwalter in Höhe von EUR (60 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalter, die EUR beträgt). Dem vorläufigen Sachwalter steht nach § 12a Abs. 1 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden.
Der vollst…
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giesserei Schmidt GmbH, Neue Industriestraße 4, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die Geschäftsführer Jens Jäger und Peter Andreas Heinze (AG Neuss, HRB 21769), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 01.09.2026
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