Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GM Verputz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hasporter Damm 15, 27749 Delmenhorst
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 214208
EUID
DEP3210.HRB214208
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 22/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt LL.M. Georg Schloenbach
Adresse
Altenwall 23, 28195 Bremen
Telefon
0421/430 59 39 0
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung / Prüfungstermin
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Verputzarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM Verputz GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Georg Schloenbach LL.M. hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Die Berechnungsmasse beträgt 8.888,93 EUR, woraus sich eine Regelvergütung ergibt. Die geltend gemachten Zustellungskosten in Höhe von 14,00 EUR nebst Umsatzsteuer sind festzusetzen. Das mündliche Verfahren ist aufgehoben worden. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 01.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 7.758,02 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 145.695,37 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM Verputz GmbH, Liebermannstraße 8, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214208), vertr. d.: Gülsahnur Avci, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Schloenbach LL.M. festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs.…
12 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM Verputz GmbH, Liebermannstraße 8, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214208), vertr. d.: Gülsahnur Avci, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Schloenbach LL.M. festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.09.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 8.041,82 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 847,11 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 8.888,93 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 14,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 4 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der GM Verputz GmbH, Liebermannstraße 8, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214208), vertr. d.: Gülsahnur Avci, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen G…
12 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der GM Verputz GmbH, Liebermannstraße 8, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214208), vertr. d.: Gülsahnur Avci, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 01.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM Verputz GmbH, Liebermannstraße 8, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214208), vertr. d.: Gülsahnur Avci, (Geschäftsführerin), ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten nieder…
12 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM Verputz GmbH, Liebermannstraße 8, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214208), vertr. d.: Gülsahnur Avci, (Geschäftsführerin), ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Georg Schloenbach LL.M., Altenwall 23, 28195 Bremen, Tel.: 0421/430 59 39 0, Fax: 0421/430 59 39-29 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 7.758,02 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 145.695,37 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Delmenhorst, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM Verputz GmbH, Liebermannstraße 8, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214208), vertr. d.: Gülsahnur Asam, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzg…
12 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM Verputz GmbH, Liebermannstraße 8, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214208), vertr. d.: Gülsahnur Asam, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die Berechnungsmasse beträgt 8.888,93 EUR. Zu- und Abschlagsfaktoren sind in diesem Verfahren nicht ersichtlich.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM Verputz GmbH, Liebermannstraße 8, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214208), vertr. d.: Gülsahnur Asam, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bere…
12 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM Verputz GmbH, Liebermannstraße 8, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214208), vertr. d.: Gülsahnur Asam, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 22.10.2024
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