Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erbringung von Ingenieurleistungen sowiie Planungen aller Art im Bauwesen.
Das Amtsgericht Dresden hat am 23.07.2026 um 09:58 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GIL Ganzheitliche Ingenieurleistungen GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Ralf Hage ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse unterliegen einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind einstweilen eingestellt, neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Ausgenommen von der Einstellung sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
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