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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Betreiben einer Crowdfunding-Plattform und einer Ankaufs- und Verkaufsplattform für Sammlerstücke, Erbringung Beratungs- und vorbereitender Strukturierungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Crowdfunding- Produkte (ausgenommen Rechts- und Steuerberatung) sowie Beteiligung an fremden Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Das Amtsgericht Dresden hat am 23.07.2026 um 10:21 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der OneCrowd GmbH, Dresden, eröffnet und Dr. Christian Heintze zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden, sodass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht anders zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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