Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GIMMOSERV GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRA 3166
EUID
DEG1103.HRA3166
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 384/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Semmelmann
Adresse
Berliner Straße 117, 10713 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
28.02.2025 , 10:39 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.04.2025
Einsichtnahme Unterlagen
28.04.2025
Gläubigerversammlung
21.05.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIMMOSERV GmbH & Co.KG ist am 28.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Semmelmann. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 17.04.2025 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.04.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Ein Termin zur ersten Gläubigerversammlung ist für Mittwoch, den 21. Mai 2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Saal 129, angeordnet. Am 10.07.2025 ist die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIMMOSERV GmbH & Co.KG, Am Kanal 7, 03185 Turnow-Preilack, ist am 10.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 15. Juli 2025, 63 IN 384/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIMMOSERV GmbH & Co.KG, Am Kanal 7, 03185 Turnow-Preilack, ist am 10.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 15. Juli 2025, 63 IN 384/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIMMOSERV GmbH & Co.KG (Registergericht: Cottbus HRA 3166 CB), Geschäftszweig: Abriss- u. Entsorgungsarbeiten, Am Kanal 7, 03185 Turnow-Preilack, vertreten durch die GIMMOSERV Verwaltungs GmbH (HR B 12407 CB), diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Schulz wu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIMMOSERV GmbH & Co.KG (Registergericht: Cottbus HRA 3166 CB), Geschäftszweig: Abriss- u. Entsorgungsarbeiten, Am Kanal 7, 03185 Turnow-Preilack, vertreten durch die GIMMOSERV Verwaltungs GmbH (HR B 12407 CB), diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Schulz wurde am 28.02.2025, um 10:39 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Semmelmann, Berliner Straße 117, 10713 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus niedergelegt.
Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist Mittwoch, der 21. Mai 2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 129.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO). Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 28.02.2025
Az.: 63 IN 384/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GIMMOSERV GmbH & Co.KG (Registergericht: Cottbus HRA 3166 CB), Geschäftszweig: Abriss- u. Entsorgungsarbeiten, Am Kanal 7, 03185 Turnow-Preilack, eingetragener Sitz: Turnow-Preilack, vertreten durch die Gimmoserv Verwaltungs GmbH, …
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GIMMOSERV GmbH & Co.KG (Registergericht: Cottbus HRA 3166 CB), Geschäftszweig: Abriss- u. Entsorgungsarbeiten, Am Kanal 7, 03185 Turnow-Preilack, eingetragener Sitz: Turnow-Preilack, vertreten durch die Gimmoserv Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Schulz,
Schuldnerin, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kanzlei Eckhoff, Paulsborner Str. 3, 10709 Berlin ist heute, am 28.10.2024, um 07.10 Uhr
Herr Rechtsanwalt Dirk Semmelmann, Berliner Straße 117, 10713 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 384/24
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