Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 736938
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Insolvenzprofil
G&J Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 736938
EUID
DEB8537.HRB736938
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ulm
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Hauser
Adresse
Burrainweg 11, 89173 Lonsee
Termine & Fristen
Bekanntmachung
11.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G&J Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt) wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung wurde eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt, die die Einlegung der sofortigen Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Göppingen regelt. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Beschwerdeeinlegung bezeichnen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente können gemäß www.ejustice-bw.de eingereicht werden, eine Einlegung per E-Mail ist unzulässig. Schriftlich einzureichende Anträge von Rechtsanwälten, Notaren, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 10/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
G&J Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 32, 73329 Kuchen, vertreten durch die Geschäftsführerin Ewelina Sabrina Mutlu
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 736938
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel…
3 IN 10/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
G&J Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 32, 73329 Kuchen, vertreten durch die Geschäftsführerin Ewelina Sabrina Mutlu
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 736938
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel Hauser, Burrainweg 11, 89173 Lonsee
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 11.03.2026
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