Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G.L. Karosseriebau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 3462
EUID
DEM1405.HRB3462
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 211/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.09.2026 , 14:35 Uhr
Erteilung Einzelermächtigung
29.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der G.L. Karosseriebau GmbH ist im Antragsverfahren anhängig. Am 24.09.2026 um 14:35 Uhr hat das Amtsgericht Friedberg (Hessen) die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Über das Vermögen der G.L. Karosseriebau GmbH ist am 24.09.2026 um 14:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt worden. Die…
Über das Vermögen der G.L. Karosseriebau GmbH ist am 24.09.2026 um 14:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 29.09.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 211/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G.L. Karosseriebau GmbH, Mittel-Seemer-Straße 32, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 3462), vertr. d.: Christian Gottlieb, Mittel-Seemer-Straße 32, 63688 Gedern, (Geschäftsführer), ist am 24.09.2026 um 14:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Ve…
60 IN 211/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G.L. Karosseriebau GmbH, Mittel-Seemer-Straße 32, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 3462), vertr. d.: Christian Gottlieb, Mittel-Seemer-Straße 32, 63688 Gedern, (Geschäftsführer), ist am 24.09.2026 um 14:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641-48029038, Fax: 064148029030, E-Mail: boecher@rae-voelpel.com, Internet: www.rae-voelpel.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 24.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 211/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G.L. Karosseriebau GmbH, Mittel-Seemer-Straße 32, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 3462), vertr. d.: Christian Gottlieb, Mittel-Seemer-Straße 32, 63688 Gedern, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 24.…
60 IN 211/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G.L. Karosseriebau GmbH, Mittel-Seemer-Straße 32, 63688 Gedern (AG Friedberg (Hessen), HRB 3462), vertr. d.: Christian Gottlieb, Mittel-Seemer-Straße 32, 63688 Gedern, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 24.09.2026 um 14:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 29.09.2026
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