Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmidt Getränkefachhandel Lollar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 11415
EUID
DEM1406.HRB11415
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 192/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Dormehl
Adresse
Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar
Telefon
06441/8088-353
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
24.09.2026 , 09:20 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Gießen hat am 24.09.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Schmidt Getränkefachhandel Lollar GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Pascal Baier, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Dormehl bestellt worden. Der Antragsgegnerin wurden strenge Verfügungsverbote auferlegt; Forderungen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters eingezogen oder abgetreten werden, während die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse weiterhin bei der Schuldnerin liegt, jedoch einem Zustimmungsvorbehalt unterliegt. Der vorläufige Verwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden untersagt bzw. einstweilen eingestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gießen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 192/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Schmidt Getränkefachhandel Lollar GmbH, Getränkefachhandel, Auweg 16, 35457 Lollar (AG Gießen , HRB 11415),
vertreten durch:
Pascal Baier, Goethestraße 34, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 24.09.2026 um 09:20 …
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 192/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Schmidt Getränkefachhandel Lollar GmbH, Getränkefachhandel, Auweg 16, 35457 Lollar (AG Gießen , HRB 11415),
vertreten durch:
Pascal Baier, Goethestraße 34, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 24.09.2026 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Dormehl, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-353, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: dormehl@kanzlei-uww.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragsgegnerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 24.09.2026
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