Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Glasfaser Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 21103
EUID
DER2707.HRB21103
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
71 IN 4/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Sontopski
Adresse
Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen
Termine & Fristen
Eröffnung
07.05.2024 , 16:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.07.2024
Berichtstermin
07.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 07.05.2024 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasfaser Service GmbH, Gronau, eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag einer Gläubigerin, der am 24.01.2024 bei Gericht eingegangen war. Zugleich wurden die Verfahren 71 IN 4/24 und 71 IN 15/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Sontopski ernannt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.07.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.08.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters werden ab dem 24.07.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 4/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21103 eingetragenen Glasfaser Service GmbH, Gronauer Str. 176, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Yury Chibiriakov, Zur alten Kaserne 4 b, 40470 Düsseldorf und Herrn…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 4/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21103 eingetragenen Glasfaser Service GmbH, Gronauer Str. 176, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Yury Chibiriakov, Zur alten Kaserne 4 b, 40470 Düsseldorf und Herrn Alijon Ghulomov, An der Pferdebahn 1 a, 48317 Drensteinfurt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.05.2024, um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 71 IN 4/24 und 71 IN 15/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 24.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
71 IN 4/24
Amtsgericht Münster, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 4/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21103 eingetragenen Glasfaser Service GmbH, Gronauer Str. 176, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Yury Chibiriakov, Zur alten Kaserne 4 b, …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 4/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21103 eingetragenen Glasfaser Service GmbH, Gronauer Str. 176, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Yury Chibiriakov, Zur alten Kaserne 4 b, 40470 Düsseldorf und Herrn Alijon Ghulomov, Raabestr. 8, 59227 Ahlen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
71 IN 4/24
Amtsgericht Münster, 21.07.2026
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