Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 8189
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Insolvenzprofil
HABitu GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Jürgen-Hornemann-Straße 6, 48268 Greven
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRA 8189
EUID
DER2706.HRA8189
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
87 IN 18/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc Selker
Adresse
Bült 13, 48145 Münster
Telefon
0251/396426-30
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.05.2024 , 13:29 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 08:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.08.2024
Berichtstermin
10.09.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
10.09.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 10.05.2024 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der HABitu GmbH & Co. KG vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Marc Selker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.08.2024 anzumelden. Für den 10.09.2024, 10:00 Uhr, ist ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen wie die Veräußerung des Geschäftsbetriebs oder die Liquidation beschlossen werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 27.08.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 18/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 8189 eingetragenen HABitu GmbH & Co. KG, Jürgen Hornemann Straße 6, 48268 Greven, vertr. d. d. pers. haft. Gesellschafterin
ist am 10.05.2024, um 13:29 Uhr ang…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 18/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 8189 eingetragenen HABitu GmbH & Co. KG, Jürgen Hornemann Straße 6, 48268 Greven, vertr. d. d. pers. haft. Gesellschafterin
ist am 10.05.2024, um 13:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc Selker, Bült 13, 48145 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
87 IN 18/24
Amtsgericht Münster, 10.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 18/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 8189 eingetragenen HABitu GmbH & Co. KG, Jürgen Hornemann Straße 6, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Osna…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 18/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 8189 eingetragenen HABitu GmbH & Co. KG, Jürgen Hornemann Straße 6, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 215941 eingetragene HAB Verwaltungs GmbH, Lingener Straße 20, 49716 Meppen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Herzig, Jürgen Hornemann Str. 6, 48268 Greven, und Herrn Stephan Adam, Jürgen Hornemann Str. 6, 48268 Greven,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc Selker, Bült 13, 48145 Münster, Telefon: 0251/396426-30, Fax: 0251396426-20.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 10.09.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin im Wege der übertragenden Sanierung zur Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze,
- endgültige Einstellung und Abwicklung/Liquidation des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin, sofern kein Unternehmenskaufvertrag zustande kommt
- Gesamtliquidation/Einzelveräußerung der betrieblichen Vermögensgegenstände
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
87 IN 18/24
Amtsgericht Münster, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 18/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 8189 eingetragenen HABitu GmbH & Co. KG, Jürgen Hornemann Straße 6, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregi…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 18/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 8189 eingetragenen HABitu GmbH & Co. KG, Jürgen Hornemann Straße 6, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 215941 eingetragene HAB Verwaltungs GmbH, Lingener Straße 20, 49716 Meppen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Herzig, Jürgen Hornemann Str. 6, 48268 Greven, und Herrn Stephan Adam, Jürgen Hornemann Str. 6, 48268 Greven,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klages und Kollegen, Stüvestraße 42, 49076 Osnabrück
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: a) Veräußerung diverser Assets und immaterieller Vermögensgegenstände der Schuldnerin an die Firma Südtextil GmbH zu einem Kaufpreis von 80.000,00 EUR gemäß Kaufvertrag vom 09./10.07.2024 nebst Ergänzungsvertrag vom 15.07.2024 und b) Veräußerung der Ware der Schuldnerin am Standort Ibbenbüren an die Firma Südtextil GmbH zu einem Kaufpreis von 107.000,00 EUR gemäß Kaufvertrag vom 09./10.07.2024, bestimmt auf
Dienstag, 10.09.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
87 IN 18/24
Amtsgericht Münster, 23.08.2024
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