Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Glasmaschinenbau Freital GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Dresdner Str. 166, 01705 Freital
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 397
EUID
DEU1104.HRB397
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
542 IN 126/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Alexander Nestler
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2019
Forderungsanmeldefrist
30.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung, Errichtung und der Vertrieb von Maschinen und Anlagen für die Glasindustrie und Sondermaschinen und -anlagen aller Art sowie von Bauelementen der Glasverarbeitung einschließlich der Sicherheitseinrichtungen, Projektentwicklung, Generalexporteur sowie Montage und Inbetriebnahme kompletter Anlagen, auch mit nicht eigenen Ausrüstungen und der Handel mit Glaserzeugnissen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasmaschinenbau Freital GmbH ist am 01.03.2019 eröffnet worden. Das Verfahren läuft aktuell. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 30.03.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen; eine Benachrichtigung erfolgt nicht. Zudem ist dem Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit im Verbraucherinsolvenzverfahren die Vergütung festgesetzt worden, basierend auf einem Antrag vom 16.02.2026 und einer Teilungsmasse von 4915,68 EUR. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 126/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasmaschinenbau Freital GmbH, Dresdner Straße 166, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 397
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Nestler
ergeht am 25.02.2026 nachfolgende Entscheidung: 1,Für …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 126/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasmaschinenbau Freital GmbH, Dresdner Straße 166, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 397
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Nestler
ergeht am 25.02.2026 nachfolgende Entscheidung: 1,Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.03.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 126/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasmaschinenbau Freital GmbH, Dresdner Straße 166, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 397
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Nestler
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit im Verbr…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 126/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glasmaschinenbau Freital GmbH, Dresdner Straße 166, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 397
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Nestler
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit im Verbraucherinsolvenzverfahren die Vergütung festgesetzt.Das Verfahren wurde am 01.03.2019 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 16.02.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 4915,68 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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