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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glenk GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei Zuschläge gemäß § 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 45 % sowie Abschläge in Höhe von 25 % geltend gemacht wurden. Die Beteiligten können binnen zwei Wochen nach Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Antrag Stellung nehmen. Die öffentliche Bekanntmachung im Internet gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
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