Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG ist die Schlussverteilung angeordnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 35.292,64 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während die Insolvenzforderungen in Höhe von 46.400,29 EUR zu berücksichtigen sind. Zuvor wurde die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter festgesetzt. Ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 16.04.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen eine beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Eine Einstellung des Verfahrens unterbleibt, sofern ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 26.603,64 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: 1. Glücksgefühl Verwaltungs GmbH, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karoline Hilmer,…
906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: 1. Glücksgefühl Verwaltungs GmbH, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karoline Hilmer, Robertstraße 27, 30161 Hannover, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 61,79 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 76.220,95 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die beantragten Zuschläge i. H. v. insgesamt 61,79 % sind nach Art und Umfang angemessen und entsprechend festsetzungsfähig.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: 1. Glücksgefühl Verwaltungs GmbH, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karoline Hilmer,…
906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: 1. Glücksgefühl Verwaltungs GmbH, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karoline Hilmer, Robertstraße 27, 30161 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 16.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 26.603,64 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 17.02.2026
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906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: 1. Glücksgefühl Verwaltungs GmbH, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karoline Hilmer,…
906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: 1. Glücksgefühl Verwaltungs GmbH, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karoline Hilmer, Robertstraße 27, 30161 Hannover, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter, Leonhardtstraße 8, 30175 Hannover, Tel.: 0511 353960-60, Fax: 0511 353960-69, Internet: www.westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 35.292,62 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 46.400,29 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: 1. Glücksgefühl Verwaltungs GmbH, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karoline Hilmer,…
906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: 1. Glücksgefühl Verwaltungs GmbH, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karoline Hilmer, Robertstraße 27, 30161 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 20.10.2025
Originalbekanntmachung
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906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: 1. Glücksgefühl Verwaltungs GmbH, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karoline Hilmer,…
906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: 1. Glücksgefühl Verwaltungs GmbH, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karoline Hilmer, Robertstraße 27, 30161 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 30.08.2024
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