Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S.K Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Carl-Zeiß-Straße 30, 30966 Hemmingen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 228659
EUID
DEP2305.HRB228659
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
905 IN 890/25 - 0 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Lothar Plumhof
Adresse
Peiner Straße 19, 30519 Hannover
Telefon
0511 984576-20
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.03.2026 , 12:24 Uhr
Abweisung mangels Masse
22.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Abriss und Entkernung von Gebäuden, Fahrzeugüberführungen und Kurierdienst sowie der Online-Handel (E- Commerce).
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der S.K Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt) aus Hemmingen wurde ein Insolvenzantragsverfahren beim Amtsgericht Hannover geführt. Am 16.03.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Lothar Plumhof zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin waren nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Da keine ausreichende Masse vorhanden war, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Mit der Abweisung sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung ebenfalls am 22.04.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 890/25 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S.K Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiß-Straße 30, 30966 Hemmingen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 228659), vertr. d.: Salina Halfi, Wunstorf, (Geschäftsführerin), ist am 16.03.2026 um 12:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermög…
905 IN 890/25 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S.K Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiß-Straße 30, 30966 Hemmingen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 228659), vertr. d.: Salina Halfi, Wunstorf, (Geschäftsführerin), ist am 16.03.2026 um 12:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Lothar Plumhof, Peiner Straße 19, 30519 Hannover, Tel.: 0511 984576-20, Fax: 0511 984576-19 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.03.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 890/25 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S.K Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiß-Straße 30, 30966 Hemmingen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 228659), vertr. d.: Salina Halfi, Wunstorf, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.04.2026 …
905 IN 890/25 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S.K Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiß-Straße 30, 30966 Hemmingen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 228659), vertr. d.: Salina Halfi, Wunstorf, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.03.2026 sind am 22.04.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 22.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 890/25 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S.K Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiß-Straße 30, 30966 Hemmingen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 228659), vertr. d.: Salina Halfi, Wunstorf, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen…
905 IN 890/25 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S.K Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiß-Straße 30, 30966 Hemmingen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 228659), vertr. d.: Salina Halfi, Wunstorf, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.03.2026 am 22.04.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 22.04.2026
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