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Insolvenzprofil
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Der Betrieb einer erlaubnisfreien Gaststätte.
Das Amtsgericht Bielefeld hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Glückspilz Bad Oeynhausen UG (haftungsbeschränkt) durch Beschluss vom 31.07.2026 mangels Masse abgewiesen. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 15.05.2026 bei Gericht eingegangen und datiert vom 12.05.2026. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 20148 eingetragen und betreibt eine erlaubnisfreie Gaststätte.
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