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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bochum hat am 06.08.2026 um 09:46 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kutsch GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 10226, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldnerin betreibt den Verkauf und Vertrieb von Elektroartikeln im Einzelhandel und im E-Commerce. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. David Bunzel aus Witten bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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