Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GMH Guss GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ostendamm 23, 58239 Schwerte
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 4992
EUID
DER2602.HRB4992
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 43/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Veröffentlichung
13.06.2024
Veröffentlichung
30.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist a) die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Gießereien und Werken für Motoren- und Maschinenbau sowie sonstiger Anlagen, die dem Zweck der vorgenannten Betriebe förderlich sind, b) die Herstellung, die Weiterverarbeitung und der Vertrieb von Erzeugnissen aus eigenen Produktionsstätten sowie der Handel mit fremden Erzeugnissen, c) die Vornahme einschlägiger Handelsgeschäfte und Dienstleistungen, d) jede Betätigung, die unmittelbar oder mittelbar dem Gesellschaftszweck zu dienen bestimmt ist. 2. Der Gesellschaftszweck kann auch durch die Errichtung, den Erwerb und die Unterhaltung von Niederlassungen und Betrieben im In- und Ausland sowie durch Beteiligungen aller Art verfolgt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge aller Art abzuschließen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMH Guss GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB4992, ist im Laufen. Das Verfahren wird durch den Insolvenzverwalter Christopher Seagon verwaltet. Im vorliegenden Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 13.06.2024 (Aktenzeichen 103 IN 43/20) wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses, die Bundesagentur für Arbeit, festgesetzt. Die Vergütung beträgt 3.071,35 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, was einem Endbetrag von 3.654,91 Euro entspricht. Der Zeitaufwand wird mit 32,33 Stunden beziffert. Gegen die Vergütungsfestsetzung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMH Guss GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Christopher Seagon ist bestellt. Im Verfahren sind Mitglieder des Gläubigerausschusses tätig, deren Vergütung festgesetzt wird. Die Bundesagentur für Arbeit als Mitglied des Gläubigerausschusses hat eine Vergütung in Höhe vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMH Guss GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Christopher Seagon ist bestellt. Im Verfahren sind Mitglieder des Gläubigerausschusses tätig, deren Vergütung festgesetzt wird. Die Bundesagentur für Arbeit als Mitglied des Gläubigerausschusses hat eine Vergütung in Höhe von 3.071,35 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 43/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB4992 eingetragenen GMH Guss GmbH, Ostendamm 23, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Weber und Herrn Achim Rottsieper
Verfahrensbevollmäc…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 43/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB4992 eingetragenen GMH Guss GmbH, Ostendamm 23, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Weber und Herrn Achim Rottsieper
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. van Kann, Taunusanlage 18, 60325 Frankfurt
Insolvenzverwalter: Christopher Seagon, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Bismarckstraße 2, 59065 Hamm wie folgt festgesetzt.
Vergütung 3.071,35 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 583,56 €
Endbetrag 3.654,91 €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 95 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 95,00 € angemessen ist. Für 32,33 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 3.071,35 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, , Zimmer Nr. 283 eingesehen werden.
103 IN 43/20
Amtsgericht Hagen, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 43/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB4992 eingetragenen GMH Guss GmbH, Ostendamm 23, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Achim Rottsieper, und Herrn Guido Weber,
sind die Vergütun…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 43/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB4992 eingetragenen GMH Guss GmbH, Ostendamm 23, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Achim Rottsieper, und Herrn Guido Weber,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 eingesehen werden.
103 IN 43/20
Amtsgericht Hagen, 30.12.2024
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