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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die für Buchprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 129 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG., insbesondere die Beratung in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen sowie die Durchführung aller hiermit in Zusammenhang stehenden Aufgaben einschließlich der Durchführung vonTreuhandgeschäften. Ausgeschlossen sind die Tätigkeiten, die gem. § 43 a Abs. 3 WPO bzw. gem. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG. mit dem Beruf des Steuerberaters bzw. des vereidigten Buchprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Märkische Treuhand GmbH Buchprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist eröffnet. Das Amtsgericht Hagen hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 19.07.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen niedergelegt.
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