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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Montage im Bereich des Netzausbaus für Glasfaser/Breitband in Deutschland sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen wie Planung, Beratung und Schulung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMOTEC GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Mainz hat am 24.02.2026 die Vergütung festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 114.209,64 EUR, auf die eine Bruchteilsvergütung von 25 % zuzüglich einer angemessenen Erhöhung von 25 % für Ermittlung des Vermögens und Fortführung des Geschäftsbetriebs sowie Umsatzsteuer angewendet wird. Parallel dazu wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 30.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
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