Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GMS Sports UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Klingenstraße 38, 04229 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 42055
EUID
DEU1308.HRB42055
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 966/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
Adresse
Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig
Telefon
0160 28 64 46 2
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
20.08.2024 , 11:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.10.2024
Widerspruchsfrist
04.11.2024
Masseunzulänglichkeit
24.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Verkauf von Klettergeräten und Zubehör aller Art, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Klettersports.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS Sports UG (haftungsbeschränkt) ist am 20.08.2024 um 11:20 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endete am 04.10.2024. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen konnten bis zum 04.11.2024 beim Amtsgericht Leipzig eingereicht werden. Am 24.04.2025 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, da das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger sind gemäß § 210 InsO unzulässig. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 966/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS Sports UG (haftungsbeschränkt), Klingenstraße 38, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42055
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Koelber
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 24.0…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 966/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS Sports UG (haftungsbeschränkt), Klingenstraße 38, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42055
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Koelber
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 24.04.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de, Telefon mobil: 0160 28 64 46 2, Telefax: 0341 99 38 77 20, Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 966/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS Sports UG (haftungsbeschränkt), Klingenstraße 38, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42055
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Koelber
- wurde am 20.08.2024 um 11:20 Uhr das Insolvenzve…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 966/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS Sports UG (haftungsbeschränkt), Klingenstraße 38, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42055
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Koelber
- wurde am 20.08.2024 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de Telefax: 0341 99 38 77 20 Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 04.10.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.11.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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