Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gödecke GmbH + Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Soltauer Straße 36, 27374 Visselhövede
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRA 61838
EUID
DEP2716.HRA61838
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
508 IN 6/13
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
29.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gödecke GmbH + Co.KG, Soltaustr. 36, 27374 Visselhövede, ist aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren wurde vor dem Amtsgericht Bremen geführt. Rechtsbehelfe gegen die Aufhebung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bremen einlegbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 6/13: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gödecke GmbH + Co.KG, Soltaustr. 36, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRA 61838), vertr. d.: 1. Gödecke Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wilhelm Gödecke, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzo…
508 IN 6/13: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gödecke GmbH + Co.KG, Soltaustr. 36, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRA 61838), vertr. d.: 1. Gödecke Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wilhelm Gödecke, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 29.04.2026
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