Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Golfplatz Trages GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hof Trages, 63579 Freigericht
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 12136
EUID
DEM1502.HRB12136
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
389/13
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ottmar Hermann
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 /913092 - 0
E-Mail
Termine & Fristen
Beschlussdatum
16.04.2026
Beschlussdatum
10.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung von Vermögen aller Art, insbesondere die Verwaltung und der Betrieb von Freizeit- und Sporteinrichtungen auf eigene und fremde Rechnung, auch als Treuhänder, sowie die Durchführung von Leasing-Geschäften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golfplatz Trages GmbH mit Sitz in 63579 Freigericht ist die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ottmar Hermann ist bestellt. Die Berechnungsmasse für die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters beträgt 531.275,02 €. Für den vorläufigen Sachwalter wurde eine Berechnungsmasse von 297.948,46 € zugrunde gelegt, wobei dessen Vergütung auf einen Bruchteil von 25 % festgesetzt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 389/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golfplatz Trages GmbH, GmbH, Hof Trages, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 12136), vertr. d.: Peter Memborg-Kring, Flughafenstr. 6 F, 60528 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwa…
70 IN 389/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golfplatz Trages GmbH, GmbH, Hof Trages, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 12136), vertr. d.: Peter Memborg-Kring, Flughafenstr. 6 F, 60528 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 70 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ottmar Hermann, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 /913092 - 0, Fax: 069 /913092 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 531.275,02 €
Zuschläge: 20% komplexe Verwertungshandlungen, 40% Dauer, 10% besonderer Erfolg
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 70 %
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau,16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 389/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golfplatz Trages GmbH, GmbH, Hof Trages, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 12136), vertr. d.: Peter Memborg-Kring, Flughafenstr. 6 F, 60528 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festg…
70 IN 389/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golfplatz Trages GmbH, GmbH, Hof Trages, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 12136), vertr. d.: Peter Memborg-Kring, Flughafenstr. 6 F, 60528 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ottmar Hermann, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 /913092 - 0, Fax: 069 /913092 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 297.948,46 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 12 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 25 % festgesetzt wird
Erhöhungen des Regelbruchteils nach § 63 III S. 2 InsO wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 10.06.2026
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