Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Graf Technischer Service GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 27308
EUID
DET2210V.HRB27308
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 107/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261-304790
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
23.10.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.01.2025
Berichtstermin
23.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Graf Technischer Service GmbH i.L. ist am 23.10.2024 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Mayen eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 02.01.2025. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.01.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie diverse Anträge bei Gericht eingegangen sein. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 107/24.
Über das Vermögen Graf Technischer Service GmbH i.L., Rudolf-Diesel-Straße 9, 56220 Urmitz (AG Koblenz, HRB 27308),
vertreten durch
Paul Daniel Graf, Am grauen Wäldchen 9, 56332 Wolken (Liquidator),
Verfahrensbevollmächtigte des Liquidators:
Rechtsanwalt Georg Brenner, c/o Rechtsanwälte Mart…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 107/24.
Über das Vermögen Graf Technischer Service GmbH i.L., Rudolf-Diesel-Straße 9, 56220 Urmitz (AG Koblenz, HRB 27308),
vertreten durch
Paul Daniel Graf, Am grauen Wäldchen 9, 56332 Wolken (Liquidator),
Verfahrensbevollmächtigte des Liquidators:
Rechtsanwalt Georg Brenner, c/o Rechtsanwälte Martini Mogg Vogt, Josef-Schumpeter-Allee 23, 53227 Bonn, wird am 23.10.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 02.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 23.01.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO);
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt.
Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 24.10.2024 .
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.