Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WEI-PA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 46239
EUID
DET2408V.HRB46239
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
IN 64/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Jean-Pierre Marc Hardt
Adresse
Alte Römerstraße 32, 54329 Konz
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
14.11.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEI-PA GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Jean-Pierre Marc Hardt vertreten. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 14. November 2024 angesetzt. Diese dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Firma Fleet-Link GmbH. Gegenstand des Vergleichs ist die Zahlung von 42.500 EUR an die Insolvenzmasse zur Abgeltung sämtlicher Forderungen sowie eine Aufteilung der Prozesskosten. Die Entscheidung über den Termin wurde vom Amtsgericht Trier am 23. Oktober 2024 verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 64/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEI-PA GmbH, Alte Römerstraße 32, 54329 Konz (AG Wittlich, HRB 46239), vertr. d.: Jean-Pierre Marc Hardt, Alte Römerstraße 32, 54329 Konz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 14.11.202…
23 IN 64/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEI-PA GmbH, Alte Römerstraße 32, 54329 Konz (AG Wittlich, HRB 46239), vertr. d.: Jean-Pierre Marc Hardt, Alte Römerstraße 32, 54329 Konz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 14.11.2024, 10:00 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs im Rechtsstreit gegen die Firma Fleet-Link GmbH, Heiligenroth mit folgendem Inhalt:
1. Die Beklagte (Firma Fleet-Link GmbH) zahlt an den Kläger (Insolvenzmasse) einen Betrag in Höhe von 42.500,-- EUR
2. Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche Forderungen des Klägers (und damit der Insolvenzmasse) gegen die Beklagte gleich ob bekannt oder unbekannt abgegolten und erledigt.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger (Insolvenzmasse) 1/4 und der Beklagte (Firma Fleet-Link GmbH) 3/4.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 23.10.2024
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