Handel, Import und Export mit Oliven, Olivenöl sowie Lebensmittel aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GreekLife Feinkost GmbH wurde am 23.07.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 04.09.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 20.10.2025. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt, wobei ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung steht und die Summe der festgestellten Forderungen 66.809,24 EUR beträgt. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Anhörung der Gläubiger bezüglich der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO ist anberaumt worden; Anträge und Einwendungen hierzu sind bis zum 04.0eb9.2026 einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 694/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 53955), vertr. d.: Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2025 um 13:44 Uhr die vorläufige Verwaltung des Ve…
8 IN 694/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 53955), vertr. d.: Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2025 um 13:44 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88 696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet: www.ra-lessing.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 694/24
Am 04.09.2025 um 12:55 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 53955), vertr. d.: Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer).
Zum Insolv…
Geschäftsnummer: 8 IN 694/24
Am 04.09.2025 um 12:55 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 53955), vertr. d.: Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer).
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88 696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet: www.ra-lessing.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.
Anmeldefrist: 20.10.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 20.10.2025.
b) Dem vorläufigen Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 10.11.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 694/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 53955),
vertreten durch:
Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
wird heute um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11,…
8 IN 694/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 53955),
vertreten durch:
Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
wird heute um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88 696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet: www.ra-lessing.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 694/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 53955), vertr. d.: Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der volls…
Geschäftsnummer: 8 IN 694/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 53955), vertr. d.: Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 694/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 53955), vertr. d.: Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen…
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 694/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 53955), vertr. d.: Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 66.809,24 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 694/24
In dem Insolvenzverfahren GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 53955),
vertreten durch:
Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Anhörung der …
Geschäftsnummer: 8 IN 694/24
In dem Insolvenzverfahren GreekLife Feinkost GmbH, Heinrich-Böll-Straße 56, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 53955),
vertreten durch:
Ilias Oustampasidis, Heinrich-böll-Straße 56, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO,
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 04.09.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss
(4 000,00) auf die Verfahrenskosten bis zum schriftlichen Schlusstermin geleistet wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.06.2026
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