Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRB 670905
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
QUALTY365 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Industriestraße 21, 63150 Heusenstamm
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 670905
EUID
DEB8537.HRB670905
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 599/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei
Kanzlei Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.07.2025
Eröffnung
01.10.2025 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.11.2025
Stichtag für Widerspruch
27.11.2025
Berichtstermin
05.12.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Be- und Verarbeitung, Herstellung, Vermietung und Handel von Produkten aller Art, soweit eine staatliche Genehmigung des Gegenstands nicht erforderlich ist, insbesondere der Handel mit Haushaltwaren, Be- und Verarbeitung von Industrieprodukten in Lohnarbeit und Vermietung von Maschinen aller Art, insbesondere von Kraftfahrzeugen und von Maschinen zur Betriebsausstattung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der QUALTY365 GmbH wurde am 25.07.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Dr. Jan Markus Plathner. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 06.11.2025 schriftlich anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) findet am 05.12.2025 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Offenbach am Main statt, um über verschiedene Angelegenheiten wie die Zwischenrechnungslegung, die Besetzung eines Gläubigerausschusses oder die Stilllegung des Unternehmens zu beschließen. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; Widersprüche gegen angemeldete Forderungen sind bis zum 27.11.2025 einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 599/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der QUALTY365 GmbH, Industriestr. 21, 63150 Heusenstamm (AG Ulm, HRB 670905), vertr. d.: Philipp Alexander Hedderich, Meckenstein, (Geschäftsführer), ist am 25.07.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstelleri…
Az.: 8 IN 599/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der QUALTY365 GmbH, Industriestr. 21, 63150 Heusenstamm (AG Ulm, HRB 670905), vertr. d.: Philipp Alexander Hedderich, Meckenstein, (Geschäftsführer), ist am 25.07.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 599/25 . Am 01.10.2025 um 09:30 Uhr ist über das Vermögen der QUALTY365 GmbH, Industriestr. 21, 63150 Heusenstamm (AG Ulm, HRB 670905), vertr. d.: Philipp Alexander Hedderich, Meckenstein, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Marku…
Geschäftsnummer: 8 IN 599/25 . Am 01.10.2025 um 09:30 Uhr ist über das Vermögen der QUALTY365 GmbH, Industriestr. 21, 63150 Heusenstamm (AG Ulm, HRB 670905), vertr. d.: Philipp Alexander Hedderich, Meckenstein, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 06.11.2025 (Anmeldefrist);
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 05.12.2025, 10:00 Uhr, Einlaß in den Saal: ab 9:45 Uhr, Saal 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16/Altbau - Zugang über Kaiserstraße 18/Neubau), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Die
Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder die Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Hinweis:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 27.11.2025 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt.
Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichtstermin am 05.12.2025 zu erscheinen, werden - rein aus organisatorischen Gründen - dringend gebeten, ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte auch unter Nennung der vertretenen Personen) möglichst spätestens bis zum 27.11.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen ! Dies gilt auch für Personen, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, aber zudem selbst erscheinen wollen, sowie für Begleitpersonen !
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter von Gläubigern
ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
c) für den Fall, daß Sie eine juristische Person vertreten, die im Handelsregister eingetragen ist, einen aktuellen Handelsregisterauszug
zum Termin vorzulegen !
Auf § 4 InsO i.V.m. §§ 79 ff. ZPO wird im übrigen rein vorsorglich hingewiesen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
01.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 599/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
QUALTY365 GmbH, Industriestr. 21, 63150 Heusenstamm (AG Ulm, HRB 670905),
vertreten durch:
Philipp Alexander Hedderich, Meckenstein, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
R…
Amtsgericht Offenbach am Main
01.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 599/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
QUALTY365 GmbH, Industriestr. 21, 63150 Heusenstamm (AG Ulm, HRB 670905),
vertreten durch:
Philipp Alexander Hedderich, Meckenstein, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Simone Theurer, THEURER VOS PRIESTER Rechtsanwälte mbB, Friedrichstr. 52, 60323 Frankfurt am Main,
wird heute um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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