Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GreenAirSystems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Annenstraße 79, 58453 Witten
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 16723
EUID
DER2201.HRB16723
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 986/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Krämer
Adresse
Berliner Str. 7, 58452 Witten
Termine & Fristen
Antrag
08.12.2023
Eröffnung
24.01.2024 , 15:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
06.02.2024
Forderungsanmeldefrist
21.02.2024
Berichtstermin
03.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb, die Produktion sowie die Weiterentwicklung des Geruchsvernichters GreenAirPlus. Auch Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Montage, Wartung und Reparatur von Anlagen zur Geruchsvernichtung. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Weiterentwicklung von GreenAirPlus in Aerosoldosen, sowie deren Herstellung und Vertrieb. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In-und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 24.01.2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GreenAirSystems GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 08.12.2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sandra Krämer ernannt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.02.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.04.2024. Am 06.02.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 986/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16723 eingetragenen GreenAirSystems GmbH, Annenstr. 79, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Hüggenberg, An der Hesselbecke 15, 45527 Hattingen
Geschäftszweig: Vert…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 986/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16723 eingetragenen GreenAirSystems GmbH, Annenstr. 79, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Hüggenberg, An der Hesselbecke 15, 45527 Hattingen
Geschäftszweig: Vertrieb, Produktion sowie die Weiterentwicklung des Geruchsvernichters GreenAirPlus. Planung, Kontruktion, Herstellung, Lieferung und Montage, Wartung, Reparatur v. Anlagen zur Geruchsvernichtung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.01.2024, um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sandra Krämer, Berliner Str. 7, 58452 Witten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 06.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 986/23
Bochum, 24.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 986/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16723 eingetragenen GreenAirSystems GmbH, Annenstr. 79, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Hüggenberg, An der Hesselbecke 15, 45527 Hatt…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 986/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16723 eingetragenen GreenAirSystems GmbH, Annenstr. 79, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Hüggenberg, An der Hesselbecke 15, 45527 Hattingen
ist am 06.02.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 986/23
Amtsgericht Bochum, 13.02.2024
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