Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HTB Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gottlieb-Daimler-Straße 12, 45711 Datteln
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRB 8112
EUID
DER2204.HRB8112
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 447/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Barbara Teerling
Adresse
Tigg 5 a, 45711 Datteln
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
24.01.2024
Gläubigerversammlung
04.03.2024
Schriftliche Stellungnahme
25.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Hoch- und Tiefbau, Maurer- und Betonarbeiten, der Straßenbau, der Garten- und Landschaftsbau, die Personalvermittlung, die Vermittlung von Kraftfahrzeugen, der Handel und Vermietung von Baumaschinen, die Tätigkeit als Bauträger sowie der Import und Export von Baustoffen, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, Bewerbung um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HTB Service GmbH ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens ist die Rechtsanwältin Barbara Teerling als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt und hat ihr Amt vom 22.08.2023 bis zum 24.01.2024 ausgeübt. Das Amtsgericht Bochum hat am 24.01.2024 die Vergütung der vorläufigen Verwalterin festgesetzt. Ein schriftlicher Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungslegung der vorläufigen Verwalterin ist auf den 04.03.2024 bestimmt. Zudem wurde ein schriftliches Verfahren zur Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.03.2024 im schriftlichen Verfahren Stellung zu der Frage zu nehmen, ob der Insolvenzverwalterin die Genehmigung erteilt werden soll, den vorhandenen Grundbesitz freihändig zu veräußern. Die Schlussrechnung und die Belege liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8112 eingetragenen HTB Service GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 12, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Rüveyde Aktas, Talaue 16 , 46…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8112 eingetragenen HTB Service GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 12, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Rüveyde Aktas, Talaue 16 , 46286 Dorsten und Herrn Hasan Ucar, Gottlieb-Daimler-Str. 12, 45711 Datteln
wird ein schriftlicher Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungslegung der vorläufigen Verwalterin,
bestimmt auf den
04.03.2024
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Eine eventuelle Stellungnahme muss bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingegangen sein.
Die Schlussrechnung der vorläufigen Insolvenzverwalterin und die Belege liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 aus.
80 IN 447/23
Amtsgericht Bochum, 24.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8112 eingetragenen HTB Service GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 12, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Rüveyde Aktas, Talaue 16 , 46…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8112 eingetragenen HTB Service GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 12, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Rüveyde Aktas, Talaue 16 , 46286 Dorsten und Herrn Hasan Ucar, Gottlieb-Daimler-Str. 12, 45711 Datteln
wird das Entgelt der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Barbara Teerling, Tigg 5 a, 45711 Datteln wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
Der Betrag kann der Masse vorläufig entnommen werden, vorbehaltlich einer Aufhebung dieses Beschlusses in einem eventuellen Beschwerdeverfahren.
G r ü n d e
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 22.08.2023 bis zum 24.01.2024 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug XXX EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX EUR.
Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX EUR zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.01.2024 verwiesen.
Die entstandenen Auslagen sind von der vorläufigen Insolvenzverwalterin nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstend jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1 und 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2, 569 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 eingesehen werden.
80 IN 447/23
Amtsgericht Bochum, 24.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8112 eingetragenen HTB Service GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 12, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Rüveyde Aktas, Talaue 16 , 46…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8112 eingetragenen HTB Service GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 12, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Rüveyde Aktas, Talaue 16 , 46286 Dorsten und Herrn Hasan Ucar, Gottlieb-Daimler-Str. 12, 45711 Datteln
wird angeordnet:
Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§§ 160, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.03.2024 im schriftlichen Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen:
Frage:
Soll der Insolvenzverwalterin die Genehmigung erteilt werden, den vorhandenen Grundbesitz, eingetragen beim Amtsgericht Auerbach im Grundbuch von Tannenbergsthal Blatt 674 freihändig zu veräußern, wie im Bericht der Insolvenzverwalterin vom 03.01.2024 (Blätter 233,234 der Akte) erläutert worden ist, § 160 InsO?
Der Bericht mit dem Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 aus.
Die Erklärung eines Beteiligten muss bis zu oben genanntem Termin schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Hinweis an die Gläubiger:
Wenn kein Gläubiger eine Erklärung abgibt (Beschlussunfähigkeit), gilt die Zustimmung zu dieser besonders bedeutsamen Rechtshandlung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis zum Stimmrecht:
Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein Stimmrecht in Höhe der Feststellung.
Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung dienen können.
80 IN 447/23
Amtsgericht Bochum, 06.03.2024
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