Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Greenport Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Veilingstraße A 2, 47638 Straelen
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 10552
EUID
DER1304.HRB10552
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
39 IN 47/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
19.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Vermittlung von Transportaufträgen sowie Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten von Blumen, Pflanzen und anderen Gartenbauprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greenport Logistics GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Kleve hat den Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den 19.08.2024 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem Tagesordnungspunkt der Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen, hier insbesondere die Zustimmung zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vom 04.07.2024 in einem anhängigen Rechtstreit wegen Geschäftsführerhaftungsansprüchen. Die Gläubigerversammlung ist beschlussunfähig, wenn kein stimmberechtigter Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teilnimmt; in diesem Fall gilt die Zustimmung des Verwalters als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 47/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 10552 eingetragenen Greenport Logistics GmbH, Veilingstraße A 2, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Arnoldus Maria de Vries, Veilingstra…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 47/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 10552 eingetragenen Greenport Logistics GmbH, Veilingstraße A 2, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Arnoldus Maria de Vries, Veilingstraße A 2, 47638 Straelen
ist der Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht,
der 19.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160 Abs 1, 2 Nr. 3 InsO), hier: Zustimmung zum Abschluss des gerichtlichen Vergleiches vom 04.07.2024 in dem vor dem Landgericht Kleve (Aktz.: 8 O 55/22) anhängigen Rechtstreit der Schuldnerin gegen den Geschäftsführer Erik de Vries wegen Geschäftsführerhaftungsansprüchen
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 11.07.2024 nebst Beschlussanträgen und Begründung verwiesen.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen.
Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
39 IN 47/18
Amtsgericht Kleve, 17.07.2024
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