Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gregor Bauleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grabenstraße 18, 40789 Monheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 99433
EUID
DER1101.HRB99433
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 95/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Georg Faude
Adresse
Kasernenstraße 49, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Antragseingang
02.05.2024
Eröffnung
21.08.2024 , 17:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.10.2024
Masseunzulänglichkeit
21.10.2024
Prüfungstermin
30.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Bauleistungen aller Art, die keinen Meistertitel erfordern, insbesondere Trockenbau, Fliesenlegen, Einbau genormter Baufertigteilen, wie z. B. Fenster und Türen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gregor Bauleistungen GmbH ist am 21.08.2024 um 17:10 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war eine Gläubigerin, deren Antrag am 02.05.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Georg Faude ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 09.10.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 30.10.2024 statt. Am 21.10.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 95/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99433 eingetragenen Gregor Bauleistungen GmbH, Grabenstr. 18, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Szczesniak,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 95/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99433 eingetragenen Gregor Bauleistungen GmbH, Grabenstr. 18, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Szczesniak,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.08.2024, um 17:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Kasernenstraße 49, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.10.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person d. Insolvenzverw.,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 95/24
Düsseldorf, 21.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 95/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99433 eingetragenen Gregor Bauleistungen GmbH, Grabenstr. 18, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Szczesniak,
ist …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 95/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99433 eingetragenen Gregor Bauleistungen GmbH, Grabenstr. 18, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Szczesniak,
ist am 21.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 95/24
Amtsgericht Düsseldorf, 23.10.2024
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