Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pottfeuer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Glashüttenplatz 4, 45549 Sprockhövel
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 28088
EUID
DER2503.HRB28088
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 70/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Markus Mizgalski
Rolle
Liquidator
Adresse
Natorpstr. 41, 44795 Bochum
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
28.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Sind redaktionelle und journalistische Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich des Mietgrillens und der Handel mit Grills und Grillzubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pottfeuer GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Essen hat in einem schriftlichen Verfahren die Zustimmung zur Schlussverteilung angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 28.10.2024 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 68.218,45 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 12.10.2021 aus. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters werden festgesetzt; der genaue Endbetrag ist jedoch mit xxx angegeben. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 70/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28088 eingetragenen Pottfeuer GmbH, Glashüttenplatz 4, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Markus Mizgalski, Natorpstr. 41, 44795 Bochum und …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 70/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28088 eingetragenen Pottfeuer GmbH, Glashüttenplatz 4, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Markus Mizgalski, Natorpstr. 41, 44795 Bochum und Herrn Axel Kähne, Schillerstr. 44, 58300 Wetter
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.10.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 171 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
163 IN 70/21
Amtsgericht Essen, 27.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 70/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28088 eingetragenen Pottfeuer GmbH, Glashüttenplatz 4, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Markus Mizgalski, Natorpstr. 41, 44795 Bochum und …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 70/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28088 eingetragenen Pottfeuer GmbH, Glashüttenplatz 4, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Markus Mizgalski, Natorpstr. 41, 44795 Bochum und Herrn Axel Kähne, Schillerstr. 44, 58300 Wetter
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 68.218,45 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 171 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
163 IN 70/21
Amtsgericht Essen, 28.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 70/21
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen eingesehen werden.
Beträge werden nicht veröffentlicht gem. § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO.
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In dem I…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 70/21
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen eingesehen werden.
Beträge werden nicht veröffentlicht gem. § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO.
______________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28088 eingetragenen Pottfeuer GmbH, Glashüttenplatz 4, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Markus Mizgalski, Natorpstr. 41, 44795 Bochum und Herrn Axel Kähne, Schillerstr. 44, 58300 Wetter
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 12.10.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 47.639,85 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von xxx Gläubigern auf xxx EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.06.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
163 IN 70/21
Amtsgericht Essen, 27.08.2024
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