Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gronau IT Cloud Computing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 135658
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB135658
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36g IN 5478/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Feststellung Forderungen
31.07.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
21.08.2026
Schlusstermin
11.09.2026
Einspruchsfrist Schlusstermin
16.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gronau IT Cloud Computing GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 31.07.2026 beschlossen, die Prüfung der bis zum 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 21.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gronau IT Cloud Computing GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 31.07.2026 beschlossen, die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Beteiligte konnten bis zum 21.08.2026 Widerspruch gege…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gronau IT Cloud Computing GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 31.07.2026 beschlossen, die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Beteiligte konnten bis zum 21.08.2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einlegen; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt. Im weiteren Verlauf hat das Gericht am 11.09.2026 den Schlusstermin einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Festsetzung der Vergütung der Insolvenzverwalterin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung von Zuschlägen in Höhe von 71 % festgesetzt. Zudem ist die Durchführung des Schlusstermins sowie die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO erfolgt. Für die festgestellten Forderungen in Gesamthöhe von 686.518,23 EUR steht ein Massebestand von 312.615,85 EUR zur Verfügung, aus dem vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen sind. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36g IN 5478/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gronau IT Cloud Computing GmbH, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Gronau
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 135658
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am…
36g IN 5478/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gronau IT Cloud Computing GmbH, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Gronau
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 135658
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.07.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27,28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36g IN 5478/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gronau IT Cloud Computing GmbH, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Gronau
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 135658
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermin…
36g IN 5478/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gronau IT Cloud Computing GmbH, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Gronau
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 135658
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldnerin zum Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.07.2026 auf Festsetzung der Vergütung gem. § 2 InsVV nebst Zuschlägen von 71 % (Fortführung des Unternehmens, Degressionsausgleich, fehlende Mitwirkung der Geschäftsführung und Mehraufwand in Bezug auf die Informationsbeschaffung), der Auslagen gem. § 8 InsVV und der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund einer der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 498.757,82 EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie gegen den Vergütungsfestsetzungsantrag
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 686.518,23 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 312.615,85 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und zum Vergütungsfestsetzungsantrag eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36g IN 5478/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gronau IT Cloud Computing GmbH, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Gronau
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 135658
- Schuldnerin -
|
Die Schlussverteilung wird genehmigt.…
36g IN 5478/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gronau IT Cloud Computing GmbH, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Gronau
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 135658
- Schuldnerin -
|
Die Schlussverteilung wird genehmigt.
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 686.518,23 EUR steht ein Betrag von 312.615,85 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.