Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 18718
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Insolvenzprofil
GRS German Real-Estate Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Paulstr. 41, 44803 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 18718
EUID
DER2201.HRB18718
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 877/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dorothee Madsen
Adresse
Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2024 , 10:05 Uhr
Einstellung
21.01.2025
Berichtstermin
07.03.2025
Prüfungstermin
13.04.2026
Prüfungstermin
02.06.2026
Prüfungstermin
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Dienstleistungen rund um Immobilien, insbesondere Gebäudereinigungen, Hausmeisterservice, Gartenarbeiten, Winterdienste, Renovierungsarbeiten, als auch dessen Verwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem oder anderem Geschäftsgegenstand zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern, sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Geschäftsgegenstand des Unternehmens zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRS German Real-Estate Services GmbH, mit Sitz in Bochum, werden im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens gemäß § 177 Abs. 1 InsO nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft. Die Prüfung umfasst Forderungen im Rang 0 (§ 38 InsO) für die laufenden Nummern 19 bis 24. Für die Forderungspositionen 19 bis 22 ist ein Prüfungsstichtag am 13.05.2026 festgesetzt. Für die Positionen 23 bis 24 wurde der Prüfungsstichtag in einer späteren Anordnung auf den 27.07.2026 festgelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen diese Forderungen muss spätestens zu den jeweiligen Stichtagen beim Amtsgericht Bochum eingehen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRS German Real-Estate Services GmbH ist anhängig. Im Januar 2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Es wurden mehrere Prüfungsverf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRS German Real-Estate Services GmbH ist anhängig. Im Januar 2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Es wurden mehrere Prüfungsverfahren angeordnet, bei denen Forderungen des Ranges 0 (§ 38 InsO) geprüft werden sollen. Die lfd. Nummern 19 bis 22 sowie die lfd. Nummern 23 bis 24 sind Gegenstand der Prüfung. Für die Forderungen mit den lfd. Nummern 19 bis 22 ist der Prüfungsstichtag der 13.04.2026. Für die Forderungen mit den lfd. Nummern 23 bis 24 wurden zwei verschiedene Prüfungsstichtage bekanntgegeben: zunächst der 02.06.2026 und später der 27.07.2026. Die Widerspruchsfristen enden jeweils an diesen Terminen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRS German Real-Estate Services GmbH ist am 01.12.2024 um 10:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dorothee Madsen ernannt. Der Berichts- und Prüfungstermin war der 07.03.2025. Am 17.01.2025 ist die …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRS German Real-Estate Services GmbH ist am 01.12.2024 um 10:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dorothee Madsen ernannt. Der Berichts- und Prüfungstermin war der 07.03.2025. Am 17.01.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen, woraufhin das Verfahren mit Wirkung zum 21.01.2025 eingestellt wurde. Im Anschluss daran wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Prüfung von Forderungen des Ranges 0 (lfd. Nr. 19 bis 22) hatte den Prüfungsstichtag am 13.04.2026. Weitere Forderungen (lfd. Nr. 23 bis 24) wurden mit dem Prüfungsstichtag am 02.06.2026 geprüft. Eine weitere Prüfung derselben Forderungen (lfd. Nr. 23 bis 24) erfolgte mit dem Prüfungsstichtag am 27.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht g…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 19 bis lfd. Nr. 22
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 877/24
Amtsgericht Bochum, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht g…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 23 bis lfd. Nr. 24
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 877/24
Amtsgericht Bochum, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht g…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 23 bis lfd. Nr. 24
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 877/24
Amtsgericht Bochum, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
ist am 17.01.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalte…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
ist am 17.01.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 877/24
Amtsgericht Bochum, 21.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
Über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
Geschäftszweig: die Erbringung von DIenstleistungen rund um Immobilien
wird wegen Zahlung…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
Über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
Geschäftszweig: die Erbringung von DIenstleistungen rund um Immobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 07.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 877/24
Bochum, 01.12.2024
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