Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GRS German Real-Estate Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Paulstr. 41, 44803 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 18718
EUID
DER2201.HRB18718
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 877/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Fabian Lange
Adresse
Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
17.01.2025
Prüfungsstichtag
13.04.2026
Prüfungsstichtag
02.06.2026
Prüfungsstichtag
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Dienstleistungen rund um Immobilien, insbesondere Gebäudereinigungen, Hausmeisterservice, Gartenarbeiten, Winterdienste, Renovierungsarbeiten, als auch dessen Verwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem oder anderem Geschäftsgegenstand zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern, sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Geschäftsgegenstand des Unternehmens zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRS German Real-Estate Services GmbH, mit Sitz in Bochum, werden im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens gemäß § 177 Abs. 1 InsO nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft. Die Prüfung umfasst Forderungen im Rang 0 (§ 38 InsO) für die laufenden Nummern 19 bis 24. Für die Forderungspositionen 19 bis 22 ist ein Prüfungsstichtag am 13.05.2026 festgesetzt. Für die Positionen 23 bis 24 wurde der Prüfungsstichtag in einer späteren Anordnung auf den 27.07.2026 festgelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen diese Forderungen muss spätestens zu den jeweiligen Stichtagen beim Amtsgericht Bochum eingehen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRS German Real-Estate Services GmbH ist anhängig. Im Januar 2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Es wurden mehrere Prüfungsverf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRS German Real-Estate Services GmbH ist anhängig. Im Januar 2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Es wurden mehrere Prüfungsverfahren angeordnet, bei denen Forderungen des Ranges 0 (§ 38 InsO) geprüft werden sollen. Die lfd. Nummern 19 bis 22 sowie die lfd. Nummern 23 bis 24 sind Gegenstand der Prüfung. Für die Forderungen mit den lfd. Nummern 19 bis 22 ist der Prüfungsstichtag der 13.04.2026. Für die Forderungen mit den lfd. Nummern 23 bis 24 wurden zwei verschiedene Prüfungsstichtage bekanntgegeben: zunächst der 02.06.2026 und später der 27.07.2026. Die Widerspruchsfristen enden jeweils an diesen Terminen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht g…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 19 bis lfd. Nr. 22
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 877/24
Amtsgericht Bochum, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht g…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 23 bis lfd. Nr. 24
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 877/24
Amtsgericht Bochum, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht g…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 23 bis lfd. Nr. 24
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 877/24
Amtsgericht Bochum, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
ist am 17.01.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalte…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GRS German Real-Estate Services GmbH, Paulstr. 41, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lange, Hörderstr. 129B, 44892 Bochum
ist am 17.01.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 877/24
Amtsgericht Bochum, 21.01.2025
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