Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 12867
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GUMA Spedition und Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hansastr. 112, 46049 Oberhausen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 12867
EUID
DER1202.HRB12867
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 193/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Linda Nowak
Adresse
Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln
Telefon
0221 888 926 95
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.06.2026 , 16:09 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 09:01 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.10.2026
Prüfungstermin
18.11.2026 , 09:30 Uhr
Berichtstermin
18.11.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung von Gütertransporten im Nah- und Fernverkehr sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 23.06.2026 um 16:09 Uhr im Wege der einstweiligen Anordnung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse (§ 21 Abs. 1 InsO) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Gegenstand der Maßnahme ist das Vermögen der GUMA Spedition und Transport GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12867 eingetragen ist. Die Anordnung dient dazu, eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zu verhüten. Es wird bestimmt, dass bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, sowie bestimmte Forderungen von Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen. Die Schuldnerin darf diese Gegenstände zur Fortführung des Unternehmens einsetzen, da sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit den Kennzeichen N-AG 1816 und N-AG 1826, die im Mietvertrag überlassen wurden. Für die Dauer der Nutzung soll der vertraglich vereinbarte Mietzins weiter gezahlt werden. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Köln hat am 23.06.2026 im Wege der einstweiligen Anordnung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse vorläufige Maßnahmen gegen die GUMA Spedition und Transport GmbH angeordnet, um eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage zu verhüten. Dabei wurde die Verwertung von Fahrzeugen un…
Das Amtsgericht Köln hat am 23.06.2026 im Wege der einstweiligen Anordnung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse vorläufige Maßnahmen gegen die GUMA Spedition und Transport GmbH angeordnet, um eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage zu verhüten. Dabei wurde die Verwertung von Fahrzeugen untersagt, die für die Fortführung des Unternehmens von erheblicher Bedeutung sind. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zugleich wurden die Verfahren 70d IN 193/26 und 70d IN 182/26 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Linda Nowak ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.10.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist für den 18.11.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 193/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12867 eingetragenen GUMA Spedition und Transport GmbH, Grafenmühlenweg 88, 51069 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Rainer Friedrich…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 193/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12867 eingetragenen GUMA Spedition und Transport GmbH, Grafenmühlenweg 88, 51069 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Rainer Friedrich Teitscheid, Grafenmühlenweg 88, 51069 Köln
wird heute, am 23.06.2026, um 16:09 Uhr, im Wege der einstweiligen Anordnung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse (§ 21 Abs. 1 InsO) bestimmt:
Die nachfolgend bezeichneten Gegenstände, deren Aussonderung verlangt werden könnte oder die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 erfasst würden - d.h. bewegliche Sachen im Besitz der Schuldnerin, an denen ein Absonderungsrecht besteht, sowie Forderungen mit Ausnahme der in § 166 Abs. 3 InsO genannten, welche die Schuldnerin zur Sicherung eines Anspruchs abgetreten hat -, dürfen von den Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden. Diese Gegenstände dürfen von der Schuldnerin nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, da sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind:
die Fahrzeuge mit den amtlichen Kennzeichen N-AG 1816 und N-AG 1826, überlassen gemäß Mietvertrag Nr. 123051 und 123052, KD-Nr. 11702 durch die Firma R-Trucks powerd by Nutzlast, Die LKW Vermieter AG, Im Erlett 1, 90518 Altdorf bei Nürnberg.
Gründe:
Die Anordnung ist erforderlich, um bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhüten (§ 21 Abs. 1 InsO). Die Fahrzeuge werden dringend zur Fortführung des Unternehmens benötigt und sind hierfür von erheblicher Bedeutung. Für die Dauer der Nutzung soll der vertraglich vereinbarte Mietzins weiter gezahlt werden. Auf die Anregung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 23.06.2026 wird Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 23.06.2026
Amtsgericht
70d IN 193/26
Amtsgericht Köln, 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 193/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB12867 eingetragenen GUMA Spedition und Transport GmbH, Altenberger-Dom-Str. 220, 51467 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Rainer Friedrich Teitscheid,
wird …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 193/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB12867 eingetragenen GUMA Spedition und Transport GmbH, Altenberger-Dom-Str. 220, 51467 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Rainer Friedrich Teitscheid,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 09:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 70d IN 193/26 und 70d IN 182/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Linda Nowak, Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln, Telefon: 0221 888 926 95, Fax: 0221 888 926 99.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 18.11.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 193/26
Amtsgericht Köln, 01.09.2026
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