Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heinrich-Lübke Straße 113, 51375 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 107377
Stammkapital
100,00 EUR
EUID
DER3306.HRB107377
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70b IN 87/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Magdalena Konschalla
Adresse
Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen
Telefon
02171 4047 25
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026 , 13:23 Uhr
Eröffnung
11.09.2026 , 14:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.11.2026
Berichtstermin
11.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Ausrichtung von gastronomischen Veranstaltungen, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und deren Beratung sowie alle weiteren Dienstleistungen in der Gastronomie.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Restaurant
Geschäftstätigkeit
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, Ausrichtung von Veranstaltungen und Beratung in der Gastronomie
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 24.06.2026 um 13:23 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107377 eingetragen und betreibt gastronomische Veranstaltungen und Einrichtungen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Magdalena Konschalla bestellt. Mit der Anordnung sind vorläufige Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO verbunden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung der Verwalterin wirksam sind. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die Verwalterin ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.06.2026 durch das Amtsgericht Köln mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Magdalena Konschalla bestellt, wobei Verfügungen der Schuldnerin …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.06.2026 durch das Amtsgericht Köln mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Magdalena Konschalla bestellt, wobei Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit deren Zustimmung wirksam sind und Zahlungen an die Schuldnerin untersagt wurden. Am 11.09.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin im Hauptverfahren wurde ebenfalls Rechtsanwältin Magdalena Konschalla ernannt. Die Gläubiger haben Forderungen bis zum 11.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.12.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen, unter anderem zur Veräußerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung an Herrn Zerewa Heider Naser. Die Forderungstabelle sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 23.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 87/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 107377 eingetragenen Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Lübke-Str. 113, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Silvio G…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 87/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 107377 eingetragenen Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Lübke-Str. 113, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Silvio Gallo, Heinrich-Lübke-Str. 113, 51375 Leverkusen
Geschäftszweig: die Ausrichtung von gastronomischen Veranstaltungen, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und deren Beratung sowie alle weiteren Dienstleistungen in der Gastronomie.
ist am 24.06.2026, um 13:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70b IN 87/26
Amtsgericht Köln, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 87/26
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 107377 eingetragenen Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Lübke-Str. 113, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 87/26
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 107377 eingetragenen Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Lübke-Str. 113, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Silvio Gallo,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.09.2026, um 14:46 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen, Telefon: 02171 4047 25, Fax: 02171 4047 22.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung an Herrn Zerewa Heider Naser
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 23.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70b IN 87/26
Amtsgericht Köln, 11.09.2026
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