Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Neubrandenburg HRA 1167
EUID
DEN1105V.HRA1167
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
701 IN 94/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
04.05.2026
Fristende Einwendungen
14.09.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Neubrandenburg. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Axel Saß. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der bis zum 08.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen sowie der Änderungen früherer Anmeldungen. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.05.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht Amtsgericht Neubrandenburg hat die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei der Prüfungsstichtag der 04.05.2026 war. Gegenstände der Schlussanhörung gemäß § 5 InsO waren die Er…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht Amtsgericht Neubrandenburg hat die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei der Prüfungsstichtag der 04.05.2026 war. Gegenstände der Schlussanhörung gemäß § 5 InsO waren die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen. Die Stimmabgabe und Einwendungen konnten bis zum 14.09.2026 bei dem Amtsgericht Neubrandenburg erhoben werden. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.190.185,23 Euro zuzüglich 18.255.499,79 EUR für den Ausfall zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 346.820,31 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 94/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWO Immobilien Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Ritter
Registergericht: Amtsgericht…
701 IN 94/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWO Immobilien Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Ritter
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1167
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel Saß, Seerosenweg 38, 14542 Werder, Gz.: 102/18 sa
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1. Die Prüfung der bis 08.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 94/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWO Immobilien Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Ritter
Registergericht: Amtsgericht…
701 IN 94/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWO Immobilien Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Ritter
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1167
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel Saß, Seerosenweg 38, 14542 Werder, Gz.: 102/18 sa
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Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Es wurden Zuschläge festgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 07.04.2026 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 94/18
In dem Insolvenzverfahren d.
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWO Immobilien Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Ritter
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Regi…
701 IN 94/18
In dem Insolvenzverfahren d.
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWO Immobilien Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Ritter
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1167
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel Saß, Seerosenweg 38, 14542 Werder, Gz.: 102/18 sa
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
3. Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 14.09.2026 bei dem Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.190.185,23 Euro incl. 18.255.499,79 EUR für den Ausfall zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 346820,31 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 94/18
In dem Insolvenzverfahren d.
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWO Immobilien Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Ritter
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Regi…
701 IN 94/18
In dem Insolvenzverfahren d.
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWO Immobilien Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Ritter
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1167
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel Saß, Seerosenweg 38, 14542 Werder, Gz.: 102/18 sa
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.190.185,23 Euro incl. 18.255.499,79 EUR für den Ausfall zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 346.820,31 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 30.07.2026
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