Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH ist am 05.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde am 11.08.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Schlusstermin für den 11.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung erhoben werden. Der verfügbare Massebestand betrug 447.654,91 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten bei Insolvenzforderungen in Höhe von 1.230.005,92 EUR. Vor der Schlussverteilung wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen war auf den 08.08.2025 angesetzt, wobei bis zu diesem Datum Widersprüche einzulegen waren. Das Amtsgericht Goslar hat die entsprechenden Beschlüsse erlassen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 32/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Flori…
32 IN 32/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Florian Haacke, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 05.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 32/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Fl…
32 IN 32/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Florian Haacke, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 32/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Fl…
32 IN 32/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Florian Haacke, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 122 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 944.299,84 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der Insolvenzverwalter macht verschiedene Erhöhungsfaktoren unter Berücksichtigung der vorläufigen Verwaltung geltend. Das Gericht schließt sich nach eigener, kritischer Betrachtung der beantragten Erhöhung um Faktor 1,22 an.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 32/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Fl…
32 IN 32/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Florian Haacke, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 32/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Fl…
32 IN 32/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Florian Haacke, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-30, Fax: 0531/24480-80 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 447.654,91 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1230005,92 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 32/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Fl…
32 IN 32/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GXC Coatings GmbH, Im Schleeke 27-31, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 110605), vertr. d.: 1. Dr. Torsten Schmidt, Bergstraße 26, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), 2. FLORUS Holding GmbH, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Florian Haacke, Lampestraße 1, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 18.04.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 31.03.2025
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