Gegenstan des Unternehmens ist der Verkauf von Backwaren und Getränken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH ist am 24.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde am 12.08.2024 ein Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist bestimmt. Am 17.07.2025 war der Schlusstermin für Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde am 26.05.2025 erteilt. Der verfügbare Massebestand betrug 7.857,30 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 172.112,21 EUR. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald wurde festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH ist am 24.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Am 17.04.2025 wurde die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Am 12.03.2025 wurde die ansteh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH ist am 24.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Am 17.04.2025 wurde die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Am 12.03.2025 wurde die anstehende Schlussverteilung bekannt gegeben, wobei ein verfügbarer Massebestand von 7.857,30 EUR sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 172.112,21 EUR gemeldet wurden. Am selben Tag wurde der Stichtag für die Anhörung zu dem Vergütungsantrag auf den 12.05.2025 bestimmt. Am 26.05.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Schlusstermin auf den 17.07.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Anschließend wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin auf den 12.08.2024 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 22/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2026 gemäß § 200 InsO a…
32 IN 22/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung de…
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung…
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen d…
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 8.271,55 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 35,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 10 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der …
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 12.05.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolg…
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-30, Fax: 0531/24480-80 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 7.857,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 172112,21 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des v…
32 IN 22/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BackCafe GmbH, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Geschäftsanschrift: Rosentorstr. 33, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 207813), vertr. d.: Jan Hendrik Gäse, Zellbach 90, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Erhöhung für 15 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR zu erhöhen, da 15 Gläubigern nach den Unterlagen der Schuldnerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 17.04.2025
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