Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 209950
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Insolvenzprofil
Gymtastic UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 209950
EUID
DEP2507.HRB209950
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Holzminden
Aktenzeichen
10 IN 20/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Termine & Fristen
Stichtag für besonderen Prüfungstermin
19.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Einzel-, Groß- und Onlinehandel mit Sport- und Fitnessartikeln sowie Produktentwicklung und Marketing
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gymtastic UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 19.11.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 48.040,29 EUR zugrunde gelegt, woraus sich eine Bruchteilsvergütung von 25 % ergibt. Ein Gesamtzuschlag von 55 % wurde aufgrund der Komplexität des Verfahrens (Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen, Arbeitnehmerangelegenheiten) gewährt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen, da die konkreten Euro-Beträge in den Tabellenfeldern leer gelassen wurden. Der vorläufige Insolvenzverwalter darf den Betrag der Insolvenzmasse entnehmen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 20/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gymtastic UG (haftungsbeschränkt), Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen (AG Lüneburg, HRB 209950), vertr. d.: 1. Vivien Wolter, Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten For…
10 IN 20/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gymtastic UG (haftungsbeschränkt), Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen (AG Lüneburg, HRB 209950), vertr. d.: 1. Vivien Wolter, Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 20/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gymtastic UG (haftungsbeschränkt), Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen (AG Lüneburg, HRB 209950), vertr. d.: 1. Vivien Wolter, Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr.…
10 IN 20/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gymtastic UG (haftungsbeschränkt), Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen (AG Lüneburg, HRB 209950), vertr. d.: 1. Vivien Wolter, Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 55 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 48.040,29 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt außerdem die Festsetzung eines Gesamtzuschlages in Höhe von 55 % auf seine Vergütung, da der ermittelte Regelsatz im Hinblick auf das Verfahren nicht angemessen ist.
Bei der Ermittlung eines solchen Zuschlages ist darauf abzustellen, ob das Verfahren in qualitativer und quantitativer Hinsicht einem sogenannten Normalverfahren entspricht oder aber darüber hinausgegangen ist.
Zur Begründung führt der vorläufige Insolvenzverwalter die folgenden Punkte auf:
1. Betriebsfortführung
2. Sanierungsbemühungen
3. Arbeitnehmerangelegenheiten
Im Ergebnis war der in Ansatz gebrachte Gesamtzuschlag nicht zu beanstanden und ist aufgrund der Komplexität des Verfahrens und des erheblichen Mehraufwands des vorläufigen Insolvenzverwalters im Gegensatz zu einem Normalverfahren gerechtfertigt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 26.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 20/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gymtastic UG (haftungsbeschränkt), Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen (AG Lüneburg, HRB 209950), vertr. d.: 1. Vivien Wolter, Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten For…
10 IN 20/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gymtastic UG (haftungsbeschränkt), Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen (AG Lüneburg, HRB 209950), vertr. d.: 1. Vivien Wolter, Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 10.10.2024
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