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Insolvenzprofil
Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Königsberg 17, 29525 Uelzen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 206425
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DEP2507.HRB206425
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 59/25
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.10.2025 , 11:49 Uhr
Eröffnung
20.11.2025 , 10:39 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.01.2026
Prüfungstermin
19.02.2026
Schlusstermin
12.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Zubereitung von Speisen und deren Auslieferung
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Catering
Geschäftstätigkeit
Zubereitung von Speisen und deren Auslieferung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Uelzen ist am 16.10.2025 durch die Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nicolas Kaiser bestellt. Am 20.11.2025 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Nicolas Kaiser ist als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 29.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 19.02.2026. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Uelzen ist am 20.11.2025 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 16.10.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Nicolas Kaiser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der V…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Uelzen ist am 20.11.2025 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 16.10.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Nicolas Kaiser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 29.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 19.02.2026. Zudem wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Am 16.10.2025 um 11:49 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt) angeordnet worden. Rechtsanwalt Nicolas Kaiser ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 20.11.2025 um 10:39 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Nicolas Kaise…
Am 16.10.2025 um 11:49 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt) angeordnet worden. Rechtsanwalt Nicolas Kaiser ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 20.11.2025 um 10:39 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Nicolas Kaiser ist als Insolvenzverwalter bestätigt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.01.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.02.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche und bestimmte Anträge schriftlich bei Gericht eingehen. Am 22.09.2026 sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Am 02.10.2026 sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Ebenfalls am 02.10.2026 ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 12.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingehen. Am 06.10.2026 ist die Schlussverteilung angekündigt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 17.046,36 Euro, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 76.700,32 Euro zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 59/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen, vertr. d.: 1. Bianca Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), 2. Harjit Singh Badwal, (Geschäftsführer), ist am 16.10.2025 um 11:49 Uhr die vorläufige Verwal…
7 IN 59/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen, vertr. d.: 1. Bianca Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), 2. Harjit Singh Badwal, (Geschäftsführer), ist am 16.10.2025 um 11:49 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nicolas Kaiser, TURNER InsO, Schuhstraße 32, 29525 Uelzen, Tel.: 0581/9735 50 40, Fax: 0581/9735 50 77 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 16.10.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 59/25 : Über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRB 206425), vertr. d.: 1. Bianca Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), 2. Harjit Singh Badwal, (Geschäftsführer), ist am 20.11.2025 um 10:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröff…
7 IN 59/25 : Über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRB 206425), vertr. d.: 1. Bianca Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), 2. Harjit Singh Badwal, (Geschäftsführer), ist am 20.11.2025 um 10:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Nicolas Kaiser, TURNER InsO, Schuhstraße 32, 29525 Uelzen, Tel.: 0581/9735 50 40, Fax: 0581/9735 50 77.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.01.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.01.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (19.02.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 20.11.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen, DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 206425), vertr. d.: 1. Bianca Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), 2. Harjit Singh Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäfts…
7 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen, DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 206425), vertr. d.: 1. Bianca Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), 2. Harjit Singh Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nicolas Kaiser, Uelzen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen, DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 206425), vertr. d.: 1. Bianca Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), 2. Harjit Singh Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäfts…
7 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen, DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 206425), vertr. d.: 1. Bianca Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), 2. Harjit Singh Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nicolas Kaiser, Uelzen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 02.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen, DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 206425), vertr. d.: 1. Bianca Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), 2. Harjit Singh Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäfts…
7 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen, DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 206425), vertr. d.: 1. Bianca Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), 2. Harjit Singh Badwal, Hauenriede 83, 29525 Uelzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 12.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen ggf. nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ggf. ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 02.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 59/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen, soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uelzen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzve…
7 IN 59/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulos Pizza Express UG (haftungsbeschränkt), Am Königsberg 17, 29525 Uelzen, soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uelzen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nicolas Kaiser, Schuhstr. 32, 29525 Uelzen, Tel.: 0581-97355040, Fax: 0581-97355077, hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 17.046,36 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 76.700,32 € zu berücksichtigen.
Amtsgericht Uelzen, 06.10.2026
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