Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 17600
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H & G Autoservice GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 17600
EUID
DER1202.HRB17600
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 200/09
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Jürgen Herhaus
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Adresse
Krummacherstr. 192, 42115 Wuppertal
Termine & Fristen
Einstellung
01.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H & G Autoservice GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 62 IN 200/09 behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 17600 eingetragen und hat ihren Sitz in Mülheim an der Ruhr. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Herhaus. Gegen den Beschluss zur Verfahrenseinstellung steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 200/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 17600 eingetragenenH & G Autoservice GmbH, Hingbergstr. 91-97, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Herhaus, Krummacherst…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 200/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 17600 eingetragenenH & G Autoservice GmbH, Hingbergstr. 91-97, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Herhaus, Krummacherstr. 192, 42115 Wuppertal
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
62 IN 200/09
Amtsgericht Duisburg, 01.10.2026
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