Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 23721
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SEK Schnee/Eis UG (haftungsbeschränkt)
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Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wilhelminenstraße 65, 46537 Dinslaken
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 23721
EUID
DER1202.HRB23721
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 189/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Angela Gerigk
Adresse
Katharinenstr. 7, 46282 Dorsten
Termine & Fristen
Aufhebung
01.10.2026 , 12:26 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
ist der gewerbliche Winterdienst.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sonstige Dienstleistungen
Subbranche
Sonstige B2B-Dienstleistungen
Geschäftstätigkeit
Gewerblicher Winterdienst
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEK Schnee/Eis UG (haftungsbeschränkt) ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 63 IN 189/15 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23721 eingetragen und hat ihren Sitz in Dinslaken. Gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Moselewski. Als Insolvenzverwalterin war die Rechtsanwältin Angela Gerigk aus Dorsten bestellt. Die Aufhebung des Verfahrens erfolgte am 01.10.2026 um 12:26 Uhr gemäß § 200 InsO. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 189/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23721 eingetragenen SEK Schnee/Eis UG (haftungsbeschränkt), Wilhelminenstr. 65, 46537 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Moselewski, Schützenst…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 189/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23721 eingetragenen SEK Schnee/Eis UG (haftungsbeschränkt), Wilhelminenstr. 65, 46537 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Moselewski, Schützenstr. 3, 44795 Bochum
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Angela Gerigk, Katharinenstr. 7, 46282 Dorsten
wird heute, am 01.10.2026, um 12:26 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
63 IN 189/15
Amtsgericht Duisburg, 01.10.2026
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