Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 747088
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Insolvenzprofil
H hoch vier Partners UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hafenstraße 25, 68159 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 747088
EUID
DEB8535.HRB747088
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
40-26-GB-MA / M-135/26-CR/CR-2534-CR.docx
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Bekanntmachungsdatum
05.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich der Organisationsentwicklung und der Führungsentwicklung, und die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen, wie etwa Durchführung von (Personal-)Trainings und anderen Coaching-Maßnahmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Mannheim hat über den Antrag der H hoch vier Partners UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 1706/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
H hoch vier Partners UG (haftungsbeschränkt), Hafenstraße 25, 68159 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Hundsdorff
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 747088
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwält…
2 IN 1706/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
H hoch vier Partners UG (haftungsbeschränkt), Hafenstraße 25, 68159 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Hundsdorff
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 747088
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Biebinger Wirtschaftskanzlei, Scanbox #02410, Ehrenbergstraße 16a, 10245 Berlin, Gz.: 40-26-GB-MA
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Widenmayerstraße 16, 80538 München, Gz.: M-135/26-CR/CR-2534-CR.docx
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 05.08.2026
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