Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. Menslage GmbH & Co. KG. ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster ist bestellt. Im schriftlichen Verfahren wurden nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen geprüft; der Stichtag hierfür ist der 02.07.2025. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters ist Gegenstand einer Stellungnahme durch die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind am 15.08.2025 festgesetzt worden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, der Stichtag für den Schlusstermin ist der 30.09.2025. Der verfügbare Massebestand beträgt 45.721,88 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 310,00 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. Menslage GmbH & Co. KG., Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6670), vertr. d.: 1. Menslage Beteiligungs GmbH, Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maren Menslage-Biemann, Schienenw…
9 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. Menslage GmbH & Co. KG., Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6670), vertr. d.: 1. Menslage Beteiligungs GmbH, Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maren Menslage-Biemann, Schienenweg 9, 49626 Berge, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. Menslage GmbH & Co. KG., Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6670), vertr. d.: 1. Menslage Beteiligungs GmbH, Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maren Menslage-Biemann, Schienenw…
9 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. Menslage GmbH & Co. KG., Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6670), vertr. d.: 1. Menslage Beteiligungs GmbH, Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maren Menslage-Biemann, Schienenweg 9, 49626 Berge, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bersenbrück, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. Menslage GmbH & Co. KG., Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6670), vertr. d.: 1. Menslage Beteiligungs GmbH, Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maren Menslage-Biemann, Schienenw…
9 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. Menslage GmbH & Co. KG., Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6670), vertr. d.: 1. Menslage Beteiligungs GmbH, Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maren Menslage-Biemann, Schienenweg 9, 49626 Berge, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 30.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 15.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. Menslage GmbH & Co. KG., Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6670), vertr. d.: 1. Menslage Beteiligungs GmbH, Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maren Menslage-Biemann, Schienenw…
9 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. Menslage GmbH & Co. KG., Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6670), vertr. d.: 1. Menslage Beteiligungs GmbH, Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maren Menslage-Biemann, Schienenweg 9, 49626 Berge, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Hinsichtlich des Zuschlags wird vollumfänglich auf den detaillierten Vergütungsantrag verwiesen.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 69 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 15.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. Menslage GmbH & Co. KG., Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6670), vertr. d.: 1. Menslage Beteiligungs GmbH, Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maren Menslage-Biemann, Schienenw…
9 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. Menslage GmbH & Co. KG., Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6670), vertr. d.: 1. Menslage Beteiligungs GmbH, Lange Straße 84-86, 49610 Quakenbrück, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maren Menslage-Biemann, Schienenweg 9, 49626 Berge, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bersenbrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, WILLMERKÖSTER, Pariser Straße 6a, 49377 Vechta, Tel.: 04441-91498-0, Fax: 04441/91498-100, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 45.721,88 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 310,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bersenbrück, 18.08.2025
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