Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister und Lehmarbeiten Bartels GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren werden die nachträglich angemeldeten Forderungen mit Stichtag zum 12.06.2025 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten. Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 12.06.2025 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister und Lehmarbeiten Bartels GmbH in Braunschweig ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit einem Stichtag zum 12.06.2025 geprüft, wobei die Frist zur Erhebung von Widerspruch bis zu diesem Datum lief. Später wurde besc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister und Lehmarbeiten Bartels GmbH in Braunschweig ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit einem Stichtag zum 12.06.2025 geprüft, wobei die Frist zur Erhebung von Widerspruch bis zu diesem Datum lief. Später wurde beschlossen, Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Verfahren zuzulassen. Diese wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 05.10.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung der nachrangigen Forderungen erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren mit einem Stichtag zum 05.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 159/21 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister und Lehmarbeiten Bartels GmbH, Celler Straße 77, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5170), vertr. d.: Michael Peter Bartels, Seelhorster Allee 7, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im sch…
273 IN 159/21 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister und Lehmarbeiten Bartels GmbH, Celler Straße 77, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5170), vertr. d.: Michael Peter Bartels, Seelhorster Allee 7, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 12.06.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 12.06.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 09.05.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 159/21 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister und Lehmarbeiten Bartels GmbH, Celler Straße 77, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5170), vertr. d.: Michael Peter Bartels, Seelhorster Allee 7, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderung…
273 IN 159/21 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malermeister und Lehmarbeiten Bartels GmbH, Celler Straße 77, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5170), vertr. d.: Michael Peter Bartels, Seelhorster Allee 7, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 05.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Suding, Jasperallee 86/87, 38102 Braunschweig, Tel.: 49 (0)531 801181-10, Fax: 49 (0)531 801181-29, E-Mail: recht@insowerk.de, Internet: www.insowerk.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 05.08.2026
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